Die deutsche Homeschooling-Kriminalisierung
Im ersten Moment ist man beim Anblick der bibeltreuen Hamburger Familie André und Frauke R. geneigt, an eine Reïnkarnation der frühzeitlichen Kelly-Family zu glauben. Aber schon im nächsten Augenblick erkennen wir eine siebenköpfige Gemeinschaft, nahezu “fundamentalistisch€ anmutender Christen, die sich aus Überzeugung den staatlichen Anordnungen Deutschlands widersetzen.
Wir erinnern uns: So berufen sich die Eltern André und Frauke R. seit 2001 auf die Inhalte der Bibel und darauf, dass öffentliche Schulen einen schädigenden Einfluss auf ihre Kinder hätten, während die drei schulpflichtigen Töchter seitdem nur zu Hause unterrichtet werden.
Anhand mehrerer Prozesse versuchte die Hamburger Schulbehörde seitdem, die allgemein gültige Schulpflicht auch für die Kinder dieser Familie durchzusetzen. In diesem Verlauf kam es zu Verurteilungen, nach denen Buß- und Strafgelder gezahlt werden sollten, diese aber nicht gezahlt wurden und sich das Familienoberhaupt folglich sogar in Erzwingungshaft befand.
Der Sprecher der Hamburger Schulbehörde, Alexander Luckow, bestätigte, einen Antrag auf den Entzug des Sorgerechts auf den Weg gebracht zu haben. Sollte das Familiengericht diesem Antrag statt geben, könne man die Schulpflicht für die Kinder dieser Familie, unabhängig vom Aufenthaltsort, auch europaweit durchsetzen.
Wenn man die Beweggründe der gläubigen Eltern zugrunde legt, ihre Kinder von öffentlichen Schulen fern zu halten, käme es in der Bevölkerung sicherlich zu kontroversen Diskussionen. Festzuhalten bliebe aber allemal, dass sich die unangepasste Hamburger Familie ihr eigenes Bild von Gesellschaft und Bildungseinrichtungen des deutschen Staates geschaffen hat und sich daher aus Überzeugung gegen die Schulpflicht auflehnt. Dies ist durchaus beachtenswert und zeugt eigentlich davon, dass es in unserer Gesellschaft gottlob noch Menschen gibt, die sich durch den Staat nicht alles vorsetzen und vorschreiben lassen, ohne sich selbst vorher mit den Gegebenheiten, mit Sinn, Ziel und Zweck dieser Vorschriften auseinander gesetzt zu haben.
Als unbedingt akzeptabel wäre diese Handlungsweise der Familie R. vor allem dann zu werten, wenn den zuständigen Behörden nachgewiesen würde, dass durch den heimischen Schulunterricht die Gefahr möglicher Bildungsdefizite ausgeschlossen werden kann. Spätestens hier gebührt den Hamburger “Schulaussteigern€ unsere Hochachtung, wenn wir uns andererseits einmal genau anschauen, was an unseren deutschen Schulen der Neuzeit tatsächlich so los ist.
Die Schule an sich hat den pädagogischen Zweck zu erfüllen, unsere Kinder …
Photo: Terwilliger911, via flickr
Immerhin, . . . . eine Diskussionswürdige Schlußfolgerung ?