Gesetzliche und private Krankenversicherung: Neues aus der Anstalt

Es tut sich wieder was rund um die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung (PKV). Der Klage eines Hartz-IV-Beziehers zur Zahlung des kompletten Beitrags im PKV Basistarif wurde nun durch das Bundessozialgericht stattgegeben. In der Klage zur Zahlung des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die Jobcenter befand das Gericht einen

geld1.jpgEs tut sich wieder was rund um die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung (PKV). Der Klage eines Hartz-IV-Beziehers zur Zahlung des kompletten Beitrags im PKV Basistarif wurde nun durch das Bundessozialgericht stattgegeben. In der Klage zur Zahlung des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die Jobcenter befand das Gericht einen Wechsel der Krankenversicherung als zumutbar, andernfalls muss der Zusatzbeitrag von ALG-II Empfängern selbst entrichtet werden. Last but not least hat sich die Berechnungsgrundlage für den maximalen PKV Arbeitgeberzuschuss 2011 geändert.

Der PKV Basistarif entwickelte sich zunehmend zur Kostenfalle für ehemals Selbständige in der privaten Krankenversicherung. Bisher bezuschusste das Jobcenter lediglich einen Anteil, der auch gesetzlich Versicherten zusteht. Daraus ergab sich eine Differenz von bis zu gut 200 Euro pro Monat, den Hartz-IV-Bezieher aus ihrem Regelsatz von 359 Euro im Monat entrichten mussten. mehr als 6.000 Versicherte im Basistarif gerieten so in die Schuldenfalle. Private Krankenversicherungen hatten mit Beitragsausfällen zu kämpfen. In höchster Instanz stellt das Bundessozialgericht in einer Grundsatzentscheidung fest, dass Hartz-IV Bezieher im PKV Basistarif die komplette Übernahme der Beiträge durch die Jobcenter zusteht. Eine ausreichende Krankenversicherung sei Bestandteil des im Grundgesetz verankerten Existenzminimum.

Zu Gunsten der Jobcenter entschied das Gericht, dass auch in Zukunft ein Wechsel der Krankenversicherung auch für Hartz-IV Bezieher zumutbar ist, wenn diese einen Zusatzbeitrag erheben. Immerhin gebe es viele gesetzliche Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag. Andernfalls muss der Zusatzbeitrag vom Versicherten selbst gezahlt werden.

Für Angestellte und Arbeitnehmer ergibt sich in 2011 ein neuer Höchstsatz beim PKV Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zum Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse, wo sich der Arbeitgeberanteil an der Höhe des Einkommens orientiert, stellt in der privaten Krankenversicherung die Beitragshöhe die Berechnungsgrundlage da. Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV beträgt in 2011 7,3 Prozent des beitragspflichtigen Einkommes, also maximal 271,01 Euro pro Monat. Auch für die Pflegeversicherung gibt es den Arbeitgeberzuschuss, dieser beträgt in 2011 maximal 36,20 Euro pro Monat. Damit ergibt sich ein maximaler Arbeitgeberzuschuss für 2011 von 307,21 Euro je Monat.

Photo: Thorben Wengert, via pixelio.de

Kommentare

Schreibe den ersten Kommentar für diesen Artikel.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*