Hartz-IV und ein kleiner Lottogewinn

Man stelle sich vor, man gewinnt im Lotto und die Arbeitsagentur kassiert. Laut einem Urteil des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen wird auch ein kleiner Lottogewinn auf die Bezüge von Hartz-IV-Empfängern angerechnet.Man mag geteilter Meinung sein, ob ein Hilfsbedürftiger Lotto spielen soll oder nicht, aber dieses Urteil zeigt wieder einmal, dass wir

tippen.jpgMan stelle sich vor, man gewinnt im Lotto und die Arbeitsagentur kassiert. Laut einem Urteil des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen wird auch ein kleiner Lottogewinn auf die Bezüge von Hartz-IV-Empfängern angerechnet.Man mag geteilter Meinung sein, ob ein Hilfsbedürftiger Lotto spielen soll oder nicht, aber dieses Urteil zeigt wieder einmal, dass wir gar nicht soweit entfernt sind, Menschen in unserer Mitte als Menschen zweiter Klasse zu behandeln.

Dass man nun natürlich keinen Millionenbetrag gewinnen kann und weiterhin Unterstützung vom Staat erhält, ist klar. Aber dass man einem Arbeitslosen nicht einmal einen kleinen Gewinn in Höhe von 500 Euro gönnt, ist doch wirklich mehr als ein Hohn.

Nachdem man arbeitslosen Menschen nicht einmal mehr eine Flasche Bier gönnt oder eine Zigarette, was an sich schon schlimm genug ist, verwehrt man ihnen auch noch ein bischen Glück und das zeigt in welch verrohten Zuständen wir leben und wie es hier mit der Solidarität bestellt ist.

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Photo: Egon Häbich, via pixelio.de

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  1. Der selbe Staat, der sich die gewonnenen 500 Euro einsteckt, ist der Betreiber der Lotto-Gesellschaften, verdient also an den Vielen, die einen zweifelhaften Weg aus Ihrer Misere suchen. Aber der Zuhälter nimmt ja seinen Damen auch das Geld ab.