Das Bahngesetz gibt zwingend vor, dass Strecken, die mit mehr als 100km/h befahren werden, mit Induktionsicherungs-Systemen ausgerüstet sein müssen. Ob und wie diese Forderung von der Deutschen Bahn nun, aus versicherungstechnischen (sehr teuren) Gründen bei dem aktuellen Unglück, interpretiert werden wird, wollen wir noch abwarten.
Solche Maßnahmen zur Installation von Sicherheitsmaßnahmen, die unspektakulär sind, weil sie in den Augen der Öffentlichkeit nicht besonders wahrgenommen werden, verlieren daher bei den Bahnoberen gern ihre enorme Bedeutung; stattdessen befasst man sich lieber mit Prestigeobjekten, wie aufwändige Bahnhofsbauten, die mehr der Beweihräucherung des eigenen Egos dienen und zusätzlich noch gewaltige Einnahmen bringen, durch Verkauf und Vermietung angeschlossener Infrastruktur. Das Beispiel Stuttgart21 ist noch immer in aller Munde!
Das aktuelle Zugunglück gibt wieder Anlass einmal nachzudenken, ob der Privatisierungswahn der deutschen Regierung nicht aus dem Ruder gelaufen war und ob man solche Dinge nicht rückgängig machen kann, die volkswirtschaftlich nicht mehr vertretbar sind; bei einer Bank hat man es ja auch gekonnt! Außerdem sind, wenn man genauer hinsieht, die alten beamteten Strukturen bei der Bahn immer noch sichtbar.
Sicherlich wird es nicht allzu spekulativ sein, wenn wir vermuten dürften, dass als Schuldgrund ein menschliches Versagen bevorzugt wird, da somit alle finanziellen Forderungen von der Bahn abfallen; Beispiele finden wir zuhauf!
Die Bahn hat uns wieder einmal zynischerweise gezeigt, dass sie einen überall hinbringt; sogar in den Himmel!
Photo: mdornseif, via flickr
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