Vor allem nie und nimmer allein! Eine Doktorarbeit muss man vorwiegend alleine schreiben, die Verfassung muss man mit vielen bis sehr vielen Menschen zusammenfassen. Fachleute sind erwünscht, sie müssen aber ihre Autorität erst durch ihre Beteiligung gewinnen, nicht durch irgendwelche Titel. Die vielen Menschen und fast genauso viele Fachleute (wer ist es nicht) können sich durch das Internet am leichtesten in Verbindung setzen. (Ein Vorteil gegenüber den Müttern und Vätern des Grundgesetzes, die leider auch den Anblick ihrer Mitstreiter ertragen mussten.)
Die Fachleute würde ich persönlich von Anfang an nutzen, Kontakte anbahnen, wegen den guten Vorschlägen, welche die Fachleute gewöhnlich verbreiten, meist kostenlos. Weil die Zusammenarbeit an einer Verfassung unentgeltlich bleiben muss. So trennt sich die Spreu vom Weizen auch bei den Fachleuten.
Abschreiben erwünscht!
Die Grundrechte kann man aus dem Grundgesetz in die Verfassung problemlos übernehmen. Man kann sie natürlich auch noch verbessern.
Das Volk
Im Grundgesetz kommen nach den Grundrechten gleich Artikel vor, welche den Bund und die Länder betreffen. Das Volk als Souverän wurde vergessen. Unvorstellbar, dass sich das Volk bei einer Abstimmung über die Verfassung selbst vergessen könnte. Also muss das Volk in der Verfassung auch seine Stellung gegenüber den Staatsgewalten (z.B. Veto-Recht) definieren, sein Recht zur Kontrolle aller Staatsgewalt in der Verfassung festschreiben, sich auch als gesetzgebende Institution in machen Bereichen definieren (z.B. das Abgeordneten-Gesetz dürfte allein von dem Volk verabschiedet werden) und so weiter.
Auf jeden Fall sollte das Volk in der Gesetzgebung die höchste Institution sein.
Doch gerade über die Funktion des Volkes in der neuen Verfassung sollte eine breite Aussprache stattfinden. Die einzelnen Atome des Volkes ” die Bürger sollten ihre herrschaftlichen Wünsche und Ansprüche selbst definieren, deren Vorteile und Nachteile diskutieren, sie sollten schauen, was sie sich trauen und in wie weit sie sich gegenseitig vertrauen.
Und das alles dann in die Verfassung schreiben. Und dann schauen, ob ihre herrschaftlichen Wünsche und Ansprüche bei der Abstimmung über die Verfassung auch eine breite Mehrheit finden.
Die Rahmenbedingungen
Die Zusammenarbeit an einer Verfassung braucht gute und einladende Rahmenbedingungen, die sich im Internet sehr einfach herstellen lassen. Diese Rahmenbedingungen sollten nicht von einer Privatperson abhängen, sonder besser von einer Gemeinschaft, womöglich bereits mit Fachleuten bereichert, auch im Bereich der Psychologie und Gruppendynamik. Moderatoren, welche die Plattform technisch am Leben halten, sollten frei wählbar sein.
Und wer macht den Rest?
Die übrigen Artikel des Grundgesetzes müssten dann nur noch sachlich überprüft werden und können gegebenenfalls dann auch in die Verfassung übernommen werden. Natürlich auch mit manchen klugen Veränderungen.
Der Schlussartikel
Der Schlussartikel müsste natürlich ganz neu definiert werden. Er sollte klar machen, dass das Volk seine Verfassung jederzeit verbessern kann, nach dem es mit seinem Werk die notwendige Erfahrungen gemacht hat. Das Volk muss unter seinem Werk, unter der Verfassung nicht leiden, falls es während der anstrengenden Arbeit zu Fehlern kommen sollte.
Das Verfassungsgericht
Die Verfassungsrichter werden von dem Volk ausgewählt. Auch das sollte in der Verfassung stehen.
Photo: Gerd Altmann, via pixelio.de
Danke. Missverständnisse zu vermeiden ist immer gut.
Wichtig: Auch die Parteiengesetze müssten vom Volk verabschiedet werden!
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/pg_pdf.pdf
weiter: Die Studenten des Rechts zu erreichen, für praktische Teilnahme! Die könnte sich für die Studenten auch sehr praktisch lohnen.
weiter: Auch Parteien ansprechen, die Piraten sind wohl dabei, könnten bei den Rahmenbedingungen gut mithelfen.
Empfehlung an die jungen Leute: Die Initiative zu übernehmen, es handelt sich um EURE ZUKUNFT.