Wie modern ist Deutschland? Stützt sich sein Staatswesen immer noch auf das Nachkriegs-Provisorium, benannt als “Grundgesetz”? Oder wurde das Grundgesetz in den Medien längst zur “Verfassung” umbenannt, ohne dass es die Bürger gemerkt hätten? Darüber gibt es einen unterschwelligen Streit. Die Einen meinen das Eine und die Anderen meinen genau das Andere. Wie soll sich da ein vereinsamter Mensch ohne besonders ausgeprägte eigene Meinung in einer Demokratie noch auskennen?
Ein neuer Jargon?
Handelt es sich womöglich nur um gängige Sprachentwicklung? Wie bei dem Computer, der eigentlich “Rechner” heißt? Das wird aber von der Mehrheit der Menschen ignoriert, so dass sie meistens nur noch Computer kaufen aber selten einen Rechner.
Müssen wir uns auch bei dem Grundgesetz einfach nur auf eine neue, elegantere Bezeichnung angewöhnen, weil die Demokratie schließlich die gleiche bleibt?
Warum streiten dann die Leute?
In verschiedenen Politikforen wird darüber heiß diskutiert. Bei gutefrage bekommt man sogar einen vielsagenden Hinweis:
“Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.” Mit dem Verweis auf den Bundestag.
Und wenn man den Link anklickt, dann bekommt man von dem Deutschen Bundestag unmissverständlich mitgeteilt:
“Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.”
Also doch nur Wortspiele?
Es gibt Bürger, die es wagen, dem Deutschen Bundestag zu widersprechen:
“Warum sollte das Grundgesetz eine Verfassung sein, wenn sich doch “das gesamte deutsche Volk” noch keine Verfassung “in freier Entscheidung” gegeben hat? § 146 GG gilt nach wie vor und lässt sich nicht so ohne weiteres tilgen. Umgedeutet wird er allerdings.”
Wobei andere Bürger dem Bundestag ihre Treue halten und berufen sich dabei auf internationalen Sprachgebrauch:
“…wenn das Grundgesetz keine Verfassung ist, warum spricht man dann in den USA, in der Schweiz, in der Encyclopedia Britannica von Verfassung und belässt es nicht bei der einfachen englischen Übersetzung “Basic Law”, was ja gemäß deinen Aussagen das einzig richtige wäre.”
Und die Sprache der Engländer scheint wirklich überzeugend zu sein. Obwohl der Begriff “Verfassung” eindeutig deutsch ist und der Begriff “Grundgesetz” auch. Es bleibt also der fade Nachgeschmack, dass es sich womöglich nur um ein Übersetzung-Fehler handelt und dass manche Argumente einfach aus der Luft gegriffen sind. Nur der Bundestag argumentiert nicht, sondern stellt einfach eine Behauptung auf. Und das ist am Einfachsten ” Behauptungen aufzustellen.
Ein schlagendes Argument
Auf deutschland-debatte.de findet sich ein eindeutiger Hinweis:
“Präambel: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.”
Wobei dort von einem Diskutanten nur getreu das wiedergegeben wird, was bereits seit einiger Zeit im Grundgesetz steht.
So dass wir uns nur noch fragen müssen: Wer ist die “verfassungsgebende Gewalt“? Ist es die gleiche Gewalt, die “im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen ungeheure Kräfte entwickeln kann, indem sie einfach behauptet: “von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.”???
Meines Wissens nach war das Deutsche Volk gar nicht dabei. Und es hat die selbsternannte verfassungsgebende Gewalt auch nicht mit dem eindeutigen Auftrag betraut, sich “im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen” als das Deutsche Volk auszugeben.
Also besteht auch dieses Argument aus geschickten Wortspielen, die eher verantwortungsfrei niedergeschrieben wurden.
Noch nie in der Geschichte!
Noch nie in seiner Geschichte hat das deutsche Volk seine verfassungsgebende Kompetenz an die Politiker im Bundestag abgegeben! Die Politiker dürfen sich zwar so etwas träumen und ihre Träume sogar ernst nehmen, doch sie können vor keinem Gericht beweisen, dass ihre Träume wahr sind!
Die Politiker können nicht behaupten, dass ihnen jede beliebige Bundestagswahl ein Blanko-Check in die Hand gibt, mit dem sie sich über das Volk in jedem Fall hinwegsetzen können.
Das selbstgefällige Irrtum steckt im Detail
“Wenn man das Grundgesetz ändern möchte, braucht man eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, d.h. zwei Drittel (66%) der Bundestagsabgeordneten müssen ja sagen” meint die Hong Kong Baptist University. Wissen es die Menschen in Hongkong womöglich besser?
Demnach kann eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten nur das Grundgesetz freimütig ändern. Die Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten ist aber unfähig, die Verfassung zu ändern. Weil es die Verfassung noch nicht gibt. Die Abgeordneten können im Grundgesetz beliebige Wortspiele niederschreiben, sie sind aber nicht dazu befugt, eine “Verfassung” auszurufen.
Deswegen gilt immer noch:
Immer wieder Wikipedia
“Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus”
Entweder gibt sich das Volk eine Verfassung. oder es gibt den eindeutigen Auftrag dazu, einen Verfassungs-Entwurf zu erstellen. Und auch dann müsste das Volk dem Verfassungs-Entwurf noch zustimmen. Durch eine unmissverständliche Volksabstimmung. Damit es auch die Abgeordneten verstehen können.
Photo: eisenrah, via flickr
Lieber Albert Albern,
es braucht einen unbestechlichen und klar denkenden Menschen wie Sie, um den Anstoß für die neue deutsche Verfassung in Schwung zu bringen.
Noch zu den Grundlagen:
Art. 146 GG stellt nur klar, was in der Demokratie ein Ewigkeitsrecht ist: das Recht des Volkes, sich eine Verfassung zu geben!
Im Staatsrecht spricht man bei Ewigkeitsrechten nur von den Grundrechten, die in ihrem Kern auch durch eine qualifizierte Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages nicht wirksam abgeschafft werden können.
Es gibt aber die fundamentalen Festlegungen, die das politische System unseres Staates betreffen und die auch unverrückbar sind. Das sind die Regeln des Art. 20 GG:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Damit liegen fest: Demokratie als Volksherrschaft im Gegensatz etwa zur Herrschaft Einzelner oder von Gruppen – auch der gewählten Abgeordneten des Bundestages! -; föderatives System, also eine Gliederung in Bund und Länder; Sozialbindung des Staates; Gewaltenteilung; Rechtsstaatlichkeit; Widerstandsrecht.
Art. 20 GG erwähnt das Recht des Volkes, sich selbst seine Verfassung zu geben, nicht. Dafür gab es ja den Art. 146 GG, der das ausdrücklich konstatierte. Aber dann hat die gewählte Abgeordnetenschaft erklärt, dass sich nach der Einigung alle Bundesländer sich für das Grundgesetz als die Verfassung des Volkes entscheiden hätten. Sie haben damit erklärt, dass sie das Mandat gehabt hätten, an Stelle des Volkes die Verfassung zu bestimmen. Das aber ist eine Lüge!
Die herrschende Clique im Bundestag und in den Länderparlamenten ist mit dem Grundgesetz und ihrer alleinigen Herrschaft über dessen Inhalt zufrieden. Nimmt man den geänderten Art. 146 GG ernst, liegt in dieser neuen Regelung nichts anderes als ein STAATSSTREICH! Man kann den Art. 146 n.F. allerdings auch verfasungskonform auslegen. Dann bedeutet er nur, dass das Bekenntnis der Gewählten in Bund und Ländern zum Grundgesetz nach der Wiedervereinigung bedeutet, dass das Grundgesetz so lange die Verfassung des Staates ist, bis das Volk aktiv wird und sich selbst eine neue Verfassung gibt.
Also stellen wir aus den Passagen des Grundgesetzes, die dem Volk zusagen und
Änderungen, die es gegenüber dem heutigen Stand der Dinge haben will, einen neuen Text her und machen diesen publik, damit er diskutiert werden kann.
Der Gedanke, erst den Auftrag entgegen zu nehmen, einen Verfassungs-Entwurf zu fertigen, ist gut. Es ist ja leicht möglich, dem Volk bis ins Detail hinein die Gelegenheit zu geben, sich im Entwurf für Alternativen zu entscheiden. Wenn dann
die Vorentscheidungen zum neuen Verfassungstext zusammengefügt werden und das Volk dann mit – einfacher! – Mehrheit zustimmt, gilt die neue Verfassung!
MIt der neuen Verfassung muss a l l e s auf den Prüfstand! Dazu gehören die Kirchenrechtsartikel, die durchsetzbare Verpflichtung der Gewählten und aller Staatsdiener, allein im Interesse der Allgemeinheit zu arbeiten, die Verringerung der Zahl der Bundesländer, m.E. auch das Verbot der Kriegsführung außer zum Zwecke der Verteidigung des eigenen Landes, die Möglichkeit der direkten Abwahl aus wichtigen Ämtern (Kanzler/in, Verteidigungsminister).
Heute können grundlegende Änderungen nicht an den gewählten Volksvertretern vorbei erfolgen. Sie brauchen daher nur zusammen zu stehen, ihre Diäten und Pensionen schön hoch halten, Nebentätigkeiten nach Belieben auszuführen und ihre Macht im Gefüge mit Wirtschaft und Medien zu verewigen. Wir werden nie eine Bemühung um ehrliche Politik aus diesen Reihen erfahren, wenn das Volk das nicht selbst verfügt!