Direkte Demokratie durch “Omnibus”, das Vehikel für alle, durch alle, mit allen.

Erst durch ein Flugblatt der “Omnibus gemeinnützige GmbH für direkte Demokratie” erfahre ich, dass der berühmte Künstler Joseph Beuys schon 1971 eine „Organisation für direkte Demokratie durch Volksabstimmung“ gegründet hat und dass 1 ½ Jahre nach seinem Tod in Verfolg seiner Absichten der erste Omnibus für direkte Demokratie in Deutschland

eghr.jpgErst durch ein Flugblatt der “Omnibus gemeinnützige GmbH für direkte Demokratie” erfahre ich, dass der berühmte Künstler Joseph Beuys schon 1971 eine „Organisation für direkte Demokratie durch Volksabstimmung“ gegründet hat und dass 1 ½ Jahre nach seinem Tod in Verfolg seiner Absichten der erste Omnibus für direkte Demokratie in Deutschland auf den Weg gebracht wurde. Seither bis heute ist dieser Omnibus von Anfang März bis Ende November jedes jahr kontinuierlich in ganz Deutschland unterwegs, um das Anliegen der Initiatoren zu verbreiten.

In vielen Beiträgen und Kommentaren haben viele Freunde der RE, auch ich, gefordert, dass unsere nur auf dem Papier bestehende Demokratie ausgebaut und mit Leben erfüllt wird, was ohne direkte Entscheidungen des Volkes selbst nicht möglich ist. Der genaue Weg zu diesem Ziel blieb dabei im Dunkeln.

Jetzt erfahre ich, was mich früher nie richtig erreicht hatte, dass die Omnibus-Bewegung für die allgemeine Einführung von Volksabstimmungen in Deutschland ein gut durchdachtes und leicht umsetzbares Konzept hat.

Volksentscheide lassen sich ins parlamntarische System des Grundgesetzes implantieren. 

Die Grundzüge sind schnell wiedergegeben. Erst einmal muss auf verfassungsgemäße Weise die Rechtsgrundlage für die neuen Volksabstimmungen geschaffen werden. Das wird bedeuten, dass der Bundestag mit verfassungsändernder Mehrheit den Weg festlegt, wie künftig über eine Volksinitiative ein Volksbegehren und dann der Volksentscheid zustande kommt. Alle Sachfragen können Gegenstand einer Volksabstimmung werden, auch Änderungen der Verfassung.

Bis der Bundestag eine solche Volksinitiative zur Kenntnis nimmt und mit 2/3 Mehrheit diesen Weg eröffnet, wird ein schwerer Kampf entbrennen. Die Regierungen und die Parlamentarier in Bund und Ländern haben leider nicht die Interessen des Volkes im Auge, sondern nur ihre eigenen Pfründen. Sie trauen dem Volk auch keine guten Entscheidungen zu, obwohl es sich immer mehr erwiesen hat, dass sie selbst alles andere als eine Elite sind. Im Gegenteil, sie sind in ihrer großen Mehrheit Opportunisten und Lobbykraten. Wir erleben aber gerade schwere Umwälzungen in der deutschen Politik.

Besonders die nach Fukushima umfassende Ablehnung der Kernkraft durch das deutsche Volk und die Reaktion der Schwarz-Gelben darauf zeigt, dass dann wenn sich eine sehr große Zahl an Unterstützern für ein Thema findet, sich die Politiker auch mal nach der Decke des Volkes strecken. Also Mut!

Der technische Ablauf  von der Volksinitiative bis zum Entscheid mit Gesetzeskraft fängt mit Diskussionen im Volk statt, an der sich jedermann beteiligen darf, auch die Regierung und die Parlamentarier, die Presse und die Wirtschaft, insbesondere aber die große Masse der Bürger selbst. Im Zeitalter des Internet ist es möglich, dass schon in dieser Phase die Macht und die Klugheit der Vielen sichtbar wird.

Es wird eine Mindestzahl an Unterschriften brauchen, damit eine Initiative aus dem Volke im Bundestag beraten werden muss, 100.000 Stimmen reichen aber.

Es folgt das Volksbegehren mit der Mehrheit der zustimmenden Voten, das von deutlich mehr Bürgern gebilligt werden muss, vielleicht ist bei 80 Millionen Menschen insgesamt 1 Million die richtige Zahl. Es geht ja nur darum, unbedachten Unsinn nicht zu fördern. Widerspricht der Bundestag dem Volksbegehren nicht, brauchte es keinen Volksentscheid und das Begehren ist Gesetz. Lehnt der Bundestag ab, kommt es zum Entscheid mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen des Volkes. Im Einzelnen gibt es viele gut durchdachte Details, die ich mir hier erspare.

Wenn nicht die einfache Mehrheit entscheidet, haben die Nein-Stimmen ein unverdient großes Gewicht.

Ein ganz besonderer Grund für die Einführung des Volksentscheides liegt in der fehlenden Gerechtigkeit des heutigen Systems mit dem Quorum von 2/3 der Stimmen der Abgeordneten für eine Verfassungsänderung. Weil es so klar und treffend geschrieben ist, gebe ich aus dem Flugblatt der Omnibus-Bewegung diese Erläuterung im Wortlaut wieder:

„Volksabstimmungen sind gegenüber dem Parlament eine eigenständige Institution. Hier entscheidet der oberste Souverän (das Volk) selbst in freier und geheimer Abstimmung. Es besteht zu jeder Frage eine große Öffentlichkeit, im Gegensatz zu den Grundgesetzänderungen im Parlament. Stimmberechtigt sind alle Wahlberechtigten.Bei Volksabstimmungen ist eine Fraktionsbildung und Absprache nicht möglich. Die Abstimmung ist immer geheim. Eine 2/3-Mehrheit beider Volksabstimmung würde die Nein-Stimmen höher bewerten als die Ja-Stimmen. Dies widerspricht demdemokratischen Grundgedanken der Gleichheit und förert die Blockadehaltung einer Minderheit.“

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