Jugendamt von Münster, Gerichte und Sankt-Mauritz-Kinderheim schreiben unendliche Kindesunwohl-Geschichte?

Schon Schweigen ist Betrug. Heißt es in einem Lied von Konstantin Wecker. Genug davon. Und hin zu einer Pflegefamilie, die am 1. April 2011 ein Pflegekind bekommen hat. N. heißt das Mädchen und ist am 9. Juni 2009 in Münster geboren. Die Mutter stammt aus Costa Rica. Die kämpft seit

muet.jpgSchon Schweigen ist Betrug. Heißt es in einem Lied von Konstantin Wecker. Genug davon. Und hin zu einer Pflegefamilie, die am 1. April 2011 ein Pflegekind bekommen hat. N. heißt das Mädchen und ist am 9. Juni 2009 in Münster geboren. Die Mutter stammt aus Costa Rica. Die kämpft seit dem 24. September 2009 um ihr Kind.

An diesem Tag findet vor dem Familiengericht in Münster eine Anhörung statt. Wegen einer Gefährdungsmeldung einer Caritas-Mitarbeiterin. Der Säugling hat “Probleme bei der Nahrungsaufnahme”, heißt es darin.

Mädchen trinkt gut

Am Tag der Anhörung ist die Kleine von einem Kinderarzt aus Münster untersucht worden. Der Säugling trinkt gut, steht in einem Attest. Das befindet sich in den Akten des Familiengerichtes von Münster, des Verwaltungsgerichtes von Münster und des Oberlandesgerichtes von Hamm. Hilft der Mutter aber nicht weiter.

Bei der Anhörung bricht die Mutter zusammen, rappelt sich auf der Toilette wieder auf, kehrt in den Gerichtssaal zurück. N. ist nicht mehr da. Das Familiengericht von Münster nimmt ihr die Tochter weg.

Im März 2011 wird das Verwaltungsgericht von Münster entscheiden, dass diese Entscheidung nicht angefochten werden kann, weil es keinen “Verwaltungsakt” gegeben habe. Beschlüsse anderer Gerichte könnten von einem Verwaltungsgericht nicht rückgängig gemacht werden.

Das Familiengericht von Münster gibt im September 2009 ein Gutachten in Auftrag. Die Gutachterin empfiehlt eine vorübergehende Herausnahme des Mädchens aus dem mütterlichen Haushalt. Weiterer Grund: Der Bruder J., geboren am 17. Juli 2007 in Münster, sei eine Gefahr für seine Schwester.

Beide Kinder weg

Das Familiengericht von Münster nimmt der Mutter am 18. März 2010 beide Kinder weg. Der Junge kommt zum nichtehelichen Vater, den bis dahin alle für erziehungsunfähig gehalten haben. Das habe sich nach einem Aufenthalt im Sankt-Mauritz-Kinderheim von Münster geändert.

Im September 2010 darf die Mutter ihre Tochter N. nicht mehr sehen. Sie wendet sich an mich. Ich will ihr Beistand werden und fliege am 29. November 2010 aus dem Saal des Familiengerichtes von Münster. Die Familienrichterin lässt mich als Beistand nicht zu. Dafür aber das Oberlandesgericht von Hamm und das Verwaltungsgericht von Münster.

Wir planen im Dezember 2010 eine Taufe der beiden Kinder in der spanisch-katholischen Mission zu Münster. Sogleich schaltet sich der Verfahrensbeistand ein. Fordert: Der Mutter muss das Recht auf Religionsausübung für ihre Kinder entzogen werden. Das Oberlandesgericht von Hamm winkt ab. Ich werde vom Verfahrensbeistand als “querulatorisch” eingestuft. Alles schriftlich.

Das Oberlandesgericht von Hamm verzichtet auf eine Anhörung benannter Zeugen der Mutter, bestätigt ebenfalls im März 2011 die Entscheidung des Familiengerichtes von Münster vom 18. März 2010.

Warten Beschluss ab

Ein Mitarbeiter des Jugendamtes von Münster versichert den Gerichten immer wieder, man werde den Ausgang der Gerichtsverfahren abwarten. Ist eine Lüge, die mit dem Beschluss des Oberlandesgerichtes von Hamm auffliegt. Dem fügt die Richterin eine Stellungnahme des Verfahrensbeistandes bei. Daraus geht hervor: Schon seit Wochen wird N. einer Pflegefamilie bekannt gemacht. Diese Kontakte verlaufen laut Sankt-Mauritz-Kinderheim erfreulich. Die Kleine ist also nicht mehr lange in einer Bereitschaftspflegefamilie. Das alles geschieht, bevor Verwaltungsgericht und Oberlandesgericht entschieden haben.

Schon Schweigen ist Betrug, heißt es in einem Lied von Konstantin Wecker. Das Jugendamt von Münster hat eigenen Angaben zufolge der Pflegefamilie nicht verraten, dass die Mutter um N. kämpft. Die Akte ist mittlerweile beim Bundesgerichtshof. Auch der Bürgerrechtsausschuss und der Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes sind eingeschaltet worden. Die Botschafterin von Costa Rica hält weiter zur Mutter.

Erst Taufe – dann lecker Essen

Im März 2011 bekommt die Mutter wieder einmal einen Anruf. Das Sankt-Mauritz-Kinderheim teilt mit, N. werde am 30. März 2011 in der Kapelle des Heimes getauft. Ohne ihren Bruder. Und nicht in der katholisch-spanischen Mission. Danach gebe es lecker Essen.

Entsetzt ist die Großmutter der beiden Kinder in Costa Rica, verwundert sind die Patentanten, der Patenonkel traut seinen Ohren nicht. Soll das eine Zwangstaufe werden. Made in Münster? Niemand wird gefragt, man macht einfach?

Die Taufe platzt. Eine Pflegefamilie hat nun ein Mädchen. Wie lange? Immer mehr Pflegeeltern beklagen sich darüber, dass sie von Jugendämtern hinters Licht geführt werden. Erst bekommen sie ein Kind, dann wird es ihnen wieder weggenommen.

Wie N. in einigen Monaten? Und schon steht im Lebenslauf der Kleinen: gut drei Monate mütterlicher Haushalt, von September 2009 bis März 2011 Bereitschaftspflegefamilie, dann x Monate Pflegefamilie?

Gestern hat sich J., geboren am 17. Juli 2007 in Münster, wieder einmal nach seiner Schwester N., geboren am 9. Juni 2009 in Münster, erkundigt. Er vermisst sie. Wen kümmert´s?

Kommentare

Dieser Artikel hat einen Kommentar. Was ist Deiner?

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

  1. Es ist einfach unglaublich, wo überall in Deutschland Behördenwillkür herrscht. Das scheint ähnlich wie in anderen Ressorts abzulaufen und schein immer von der Tagesform der Fakklentscheider abzuhängen; oder wird hier möglicherweise korrumpiert?
    Ich kenne persönlich eine Pflegefamilei mit 6 Kindern. Diese Eltern wären ohne die staatlichen Kindergelder überhaupt nicht lebensfähig. Aus meinem Umfeld weiß ich auch noch von weiteren Fällen; dieses aber nur vom Hörensagen. Doch selbst, wenn davon 50% Übertreibung abgezogen würden, scheinen bei unseren Jugendämtern katastrophale Zustände zu herrschen. Leider kommen zu wenige dieser Fälle ans Tageslicht.
    Kinder haben nun einmal keine besondere Lobby; oft noch nicht einmal unter den eigenen Eltern!