Finanzierung des Atomausstiegs – Sparvorschlag 1: Vorzeitige Beendigung der Steinkohlesubventionen

Anstelle der RÜcknahme der Brennelementesteuer sollte die Beendigung der Steinkohlesubventionen nicht erst zum Jahr 2018, wie in vergangenen Jahr von der Schwarz-Gelben-Regierung beschlossen, durchgefÜhrt werden, sondern so schnell wie möglich. Die EU-Kommission hatte ja bereits eine vorzeitige Beendigung zum Jahr 2014 vorgeschlagen. Hierdurch werden Milliarden an Steuermitteln frei. “Deutschland unterstÜtzte

5610454976_f69f29f788.jpgAnstelle der RÜcknahme der Brennelementesteuer sollte die Beendigung der Steinkohlesubventionen nicht erst zum Jahr 2018, wie in vergangenen Jahr von der Schwarz-Gelben-Regierung beschlossen, durchgefÜhrt werden, sondern so schnell wie möglich. Die EU-Kommission hatte ja bereits eine vorzeitige Beendigung zum Jahr 2014 vorgeschlagen. Hierdurch werden Milliarden an Steuermitteln frei. “Deutschland unterstÜtzte die Steinkohle noch mit zuletzt jährlich rund zwei Milliarden Euro, ohne die die Zechen nicht Überleben könnten. Zwischen 1997 und 2006 brachte der Bund dafÜr allein fast 30 Milliarden und Nordrhein-Westfalen weitere fast fÜnf Milliarden Euro auf. Bis 2018 wird mit weiteren gut zehn Milliarden Euro gerechnet.” (ebenda)

Hier besteht eine unheilige Allianz zwischen der Steinkohlelobby der SPD und der CDU. “Im Jahr 2007 hatten sich die damalige Große Koalition im Bund, die Länder, RAG und IG BCE auf eine Beendigung des subventionierten Steinkohlebergbaus bis zum Jahr 2018 geeinigt. Zwischen 2007 und 2018 sollen demnach 13,9 Mrd. € Subventionen fÜr den Steinkohlebergbau bereitstehen. Insgesamt arbeiten in den letzten fÜnf Zechen noch 25 000 Beschäftigte. Die damalige Bundesregierung und auch die damalige schwarz-gelbe Landesregierung in NRW haben es dabei jedoch versäumt, das deutsche Steinkohlefinanzierungsgesetz von 2007 auch europarechtlich abzusichern – obwohl es von Seiten der EU-Kommission eine Zustimmung fÜr ein FortfÜhren der Subventionen nur bis 2011 gab. Die Haltung – die EU wird schon tun, was Deutschland sagt – rächt sich nun. 2014 ist angesichts dessen schon ein Entgegenkommen der EU-Kommission.” (ebenda)

Statt der kostspieligen Subventionierung von alten Energieträgern hätte man es in den forcierten Strukturwandel zu erneuerbaren Energien stecken sollen.

Ausstieg aus der Kernenergie ist keine Kostenfrage

Des Weiteren ist der Versuch den Ausstieg aus der Kernenergie aus KostengrÜnden zu verhindern im Grundsatz unsinnig. Der jetzt diskutierte Betrag von 40 Mrd. Euro – wohlgemerkt auf den Zeitraum des Atomausstieg, d.h. rund zehn Jahre, belastet – sollten die Kosten allein aus dem Bundeshaushalt erfolgen – um jährlich vier Mrd. Euro. Keine Horrorzahl fÜr den Bundesfinanzminister. Nimmt man die Folgekosten eines Nuklearunfalls wie in Fukushima zum Maßstab, dann sind das einfach Peanuts. Darin sind nicht einmal die langfristigen Kosten fÜr die nukleare Verseuchung eines großen Landesteils sowie der Meere enthalten.

Denkt man an die Kosten der Rettungspakete, z.B. fÜr die HRE, dann kostet dieses allein bereits ungefähr diesen Betrag jährlich. Die Rettungsschirme Griechenlands, Irlands und Portugals kommen sogar deutlich teurer. Dabei sind die mindestens 22 Mrd. Euro fÜr den ESM noch gar nicht berÜcksichtigt. Wenn es um die Rettung des Finanzsektors geht, besteht offenbar keine BefÜrchtung fÜr Haushaltsrisiken. Da wird ohne viel Federlesen gezahlt. Offenbar gelten hier Doppelstandards.

Der globalen Atomlobby passt die Richtung in Deutschland nicht, denn das Beispiel könnte Schule machen. Man schÜrt die Angst vor Versorgungssicherheit und Kosten der Stromversorgung. Dabei wird erneut unterschlagen, dass die großen Energieverbraucher in der Industrie zu Lasten der Übrigen Verbraucher hoch subventioniert werden. Es ist ein komplexes Geflecht von Subventionen, das hier in Gefahr gerät auseinander zu fallen.

In Fragen der nachhaltigen Sicherung der Lebensgrundlagen der Bevölkerung in Deutschland muss diese Aufgabe Vorrang vor kleinlichen Kostenkalkulationen haben. Das ist sogar ein Gebot des Grundgesetzes Artikel 20 a. Dort heißt es: “Der Staat schÜtzt auch in Verantwortung fÜr die kÜnftigen Generationen die natÜrlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.” Dem ist nichts hinzuzufÜgen. Wegen der Unkalkulierbarkeit der Risiken von Unfällen bei der Kernenergie – der Stresstest Euphemismus versucht hier die Öffentlichkeit immer wieder zu täuschen – ist eine Kosten-Nutzen-Analyse sowieso in der Regel eine Milchmädchenrechnung. Wenn man unkalkulierbare Risiken durch vertretbare Kosten zu deren Vermeidung beseitigen kann, dann gilt halt die Regel im Zweifel fÜr die Sicherheit. Hinzu kommt, dass die implizite Haftung ja nicht bei den Betreibern und EigentÜmern der Anlage liegt, sondern bei der Allgemeinheit. Fukushima hat auch in diesem Fall Klarheit geschaffen.

Man sollte daher nicht auf die kleinliche Schacherei der Atomlobbyisten hereinfallen, die uns weismachen wollen, dass der Ausstieg aus der Kernenergie unbezahlbar sei.

Photo: urbanwounds, via flickr

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