Über viele Monate wurde der smarte Wetterunternehmer Jörg Kachelmann von Staatsanwaltschaft und Gericht mit einem Vorwurf gequält, der in keinem Stadium mehr mit Beweisen gestÜtzt wurde als durch die in sich nicht schlÜssigen und in wichtigen Fragen bewusst gelogenen Aussagen des angeblichen Opfers. Typisch, dass auf dem angeblichen Tatmesser, nicht einmal DNS-Spuren zu finden waren. Es gab nie auch nur ein einziges objektives Moment, das die Aussage der Nebenklägerin gestÜtzt hätte.
DÜrftige Beweislage: eine zweifelhafte Zeugin uns sonst Fehlanzeige
Als Verteidiger habe ich eine Reihe von ähnlichen Fällen erlebt, in denen neben einer belastenden nicht sicher glaubwÜrdigen Aussage des angeblichen Opfers ebenfalls nicht ein Hauch eines objektven Beweises gefunden wurde. Da hat es zwangsläufig FreisprÜche mangels Beweises gegeben wie jetzt bei Kachelmann, wenn nicht sogar FreispÜche aus voller Überzeugung des Gerichts, wenn die Anzeigenerstatterin die Enden gar nicht mehr zusammen bekommen hatte. Ob ein Angeklagter in solchen Fällen einen Freispruch erster oder zweiter Klasse zu kriegen hat, liegt nicht in seiner Macht. Zur Ergänzung sei gesagt, dass ich auch Fälle klarer glaubhafter Beschuldigungen ohne ergänzender objektiver Beweise gesehen habe, in denen – nach unserem Recht richtig  - verurteilt wurde.
Unsere Rechtsordnung nimmt da mögliche Fehlurteile in Kauf, etwa wenn eine Anzeigenerstatterin besonders geschickt lÜgt und der Angeklagte sich nicht zu entlasten weiß. In anderen Ländern und Kulturen wollte man solche Risiken besser ausschalten und verlangte fÜr eine ÜberfÜhrung mindestens drei unbeteiligte Zeugen. Aber eine wirkliche Lösung dieses Problems ist nicht denkbar.
Wie wohl noch in keinem solchen Prozess haben die Richter mit aller Gewalt in der Vergangenheit des Angeklagten gegraben. Wo sie schon bei der angeblichen Tat schon frÜh erkennen mussten, dass die von ihnen großzÜgig zugelassene Anklage auf tönernen FÜßen stand, sollten alle Chancen genutzt werden, um vielleicht wenigstens in der Vergangenheit des Betroffenen parallele inkriminierende Verhaltens-weisen zu finden. Solches Graben sollte vor einem deutschen Gericht einmal ein Verteidiger anregen, man wÜrde ihn zum Psychiater schicken! Was das Gericht da endlos betrieb, war nichts als das Stochern im Dunkeln. Dass da bei aller Akribie tatsächlich nichts gefunden wurde, ist natÜrlich dennoch interessant. Kachelmann ist eben nicht der klassische Tätertyp fÜr eine Vergewaltigung.
Das Verfahren ist von Staatsanwaltschaft und Gericht weit Über GebÜhr ausgedehnt worden.
Das Schlimmste neben der Überlangen Verfahrensdauer bei diesem aufgeblähten Verfahren allerdings ist, dass die Öffentlichkeit Über alle Details unterrichtet wurde, die Kachelmanns sexuelle Gewohnheiten betreffen. Auch dass er häufig wechselnde Beziehungen unterhielt und seine ständig wechselnden Lebensabschnittsgefährtinnen laufend belog, geht draußen niemand was an. Kachelmann wurde im Verlauf des Verfahrens vor aller Öffentlichkeit zu Terminen und zurÜck in die Untersuchungshaft transportiert. Und schon meinte die ganze Presse, dass er mit diesem Verfahren gebrandmarkt und “fÜr gut” nicht mehr zu gebrauchen wäre, selbst wenn er einen Freispruch erster Klasse erhielte. AngefÜhrt wurde die Hetze von Alice Schwarzer, die sich weidlich Über seine männliche Psyche erregen musste.
Das Landgericht Mannheim, das das Verfahren Über alle GebÜhr in die Länge gezogen hatte, hat sich offenbar in der UrteilsbegrÜndung noch einmal in Szene gesetzt, sich die gerichtskritischen Verteidiger vorgeknöpft und in besserwisserischer Manier mit erhobenem Zeigefinger die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht, dass es keine  Überzeugung von Schuld oder Umschuld des Angeklagten gewinnen konnte. Eben “nur” in dubio pro reo! Das soll wohl heißen, dass die Öffentlichkeit mit dem Finger auf Kachelmann zeigen soll auf den, von dem man nicht weiß, ob er ein Vergewaltiger ist oder nicht?
Richter haben einen schweren Beruf. Ich habe in meinem Leben wenige Richter kennen gelernt, die ihre Aufgabe nicht ernst genommen und nicht immer vorurteilsfrei geurteilt hätten. Aber es hat auch die arroganten Herren und Damen in der Robe gegeben, die immer aller Welt demonstrieren wollten, dass ihre subjektive Überzeugung von ganz besonderer Qualität wäre. Solche Richter machen sich dann nicht einmal die MÜhe, nachvollziehbar darzulegen, wie sie ihre Überzeugung denn gefunden haben. Es wird von Interesse sein, festzustellen wie sich das im schriftlichen Urteil des Landgerichts Mannheim ausnehmen wird.
Faire Behandlung der womöglich doch Geschädigten ist fÜr die Öffentlichkeit Pflicht …
Nach einem solchen Prozessausgang kann es theoretisch sein, dass eine böse Tat geschah, die nicht gerächt wurde. Eine Unterscheidung nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit gibt es ja nicht. Außerhalb der Regeln des Strafprozesses haben viele Prozessbeobachter indes gemeint, dass der Vorwurf von Beginn an wenig plausibel war. Unterstellt, das Gericht konnte nicht klar entscheiden, dass die Anzeigenerstatterin insgesamt log – zum Teil stand das ja fest! – , kann es sein, dass sie mit einem wirklich erlittenen Unrecht im Regen steht. Da gebÜhrt ihr das MitgefÜhl und eine faire Behandlung. Man muss ihr begegnen, wie wenn sie wirklich vergewaltigt wurde und leider nur die Beweise gefehlt haben. Alles andere wäre nicht anständig.
… Pflicht ist aber auch die faire Behandlung des womöglich doch unschuldigen Angeklagten!
Der Angeklagte hat aber eine entsprechend faire Behandlung verdient. Man darf jetzt nicht mit dem Finger auf ihn zeigen und sagen, dass er vielleicht nur GlÜck und gute Verteidiger gehabt hat. Ihm als sehr wohl möglicherweise zu Unrecht Verfolgtern kann nur so Recht getan werden, dass er in der Öffentlichkeit persönlich so aufgenommen wird, wie wenn er nachgewiesener Maßen ohne Schuld wäre. Dass er ständig neue Liebschaften anfing und am Ende alle belog, ist fÜr uns Außenstehende ohne Belang. Er verdient zudem MitgefÜhl dafÜr, dass Staatsanwaltschaft und Gericht das Verfahren so unerhört in die Länge gezogen haben, so dass er mit 132 Tagen Untersuchungshaft effektiv das an Strafe absitzen musste, was ihm bei der Art des Vorwurfes im Falle einer Verurteilung hätte passieren dÜrfen. Man darf ja nicht vergessen, dass er nicht eine ihm fremde Frau im Bett hatte, sondern eine Gespielin, die sich schon mit der Peitsche in der Hand zu den mit ihm abgesprochenen Spielchen auf ihrem Bett drapiert bereit gelegt hatte, als es dann angeblich zwischen ihnen Ärger gab und sie nicht mehr wollte!
Kachelmanns weltweit operierende Wetterfirma mit 120 Mitarbeitern, die er aus der Haft weiter gesteuert hatte, hat ja ohnehin auch während des Strafverfahrens in der lockeren Art, die er eingefÜhrt hatte, das Wetter ins öffentlich-rechtliche Fernsehen gebracht. Dort werden wir ihn natÜrlich auch persönlich wiedersehen können.
arthur koestler schrieb einmal Über den samen des verdachts, die hybris. einmal als mißtrauen in die welt egsetzt, hält er sich wie ein bakterium. ich wÜrde kachelmann ja auch fairness wÜnschen, aber ich glaube, den makel wird er nie wieder los. und die einstellung nach mangel an beweisen heißt ja nicht, dass das verfahren abgeschlossen ist. persönlich glaube ich, dass in diesem fall exemplatisch zu sehen ist, wie medien politik machen, moralische. und moral hat in solchen prozessen eigentlich nichts zu suchen. denke ich.