Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung in einem Urteil zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das derzeitige Wahlrecht aufgetragen bis zum 30. Juni 2011 ein Gesetz zur Wahlrechtsreform zu verabschieden, das Benachteiligungen bei der Berechnung der Sitzverteilungen in den Parlamenten aufgrund von Überhangmandaten anderer Parteien beseitigt. Insbesondere das negative Stimmgewicht, d.h. eine Situation, wo mehr Zweitstimmen für eine Partei sogar zu weniger Sitzen im Parlament führen können, hatte, wurde als verfassungswidrig erklärt. Dem ist sie nicht nachgekommen. Jetzt hat man sich in der schwarz-gelben Koalition jedoch auf einen neuen Gesetzesentwurf geeinigt. Der soll noch kurz vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht und nach der Sommerpause dann verabschiedet werden.
Minireförmchen
Man will jedoch kaum etwas am System der Überhangmandate ändern. Es soll nur das negative Stimmgewicht bei der Berechnung der Überhangmandate zwischen den einzelnen Bundesländern beseitigt werden. Die Überhangmandate, die derzeit insbesondere die CDU (21) und CSU (3) begünstigen alle anderen Parteien keine, werden nicht wie von der Opposition in ihren Gesetzesentwürfen gefordert komplett abgeschafft. Ein Schelm der böses dabei denkt.
Wären die Überhangmandate bereits zur Bundestagswahl 2009 abgeschafft gewesen, hätte sich folgende Sitzverteilung der Parteien ergeben.
CDU 194 stattdessen nur 173
CSU 45 stattdessen nur 42
SPD 146 unverändert
FDP 93 unverändert
Die Linke 76 unverändert
Die Grünen 68 unverändert
Die Mehrheit der schwarz-gelben Koalition wäre von zuvor 332 Sitzen auf 308 zusammengeschrumpft. Die Opposition würde weiterhin 290 Stimmen auf sich vereinigen.
Das hohe Wahlergebnis der FDP beruht ja in der letzten Bundestagswahl nicht zuletzt auf den Zweitstimmen, die durch ein strategisches Stimmensplitting (Erststimme für die CDU bzw. CSU und Zweitstimme für die FDP) eine hohe Zahl von Überhangmandate für die CDU/CSU zur Folge hatte. Gleichzeitig wurde damit die FDP durch eine hohe Anzahl von Leihstimmen aus dem Lager der CDU/CSU überrepräsentiert.
Mithin wollen die Regierungsparteien dieses Spiel auch in Zukunft weiter praktizieren können. Bei knappen Mehrheiten können eben die Überhangmandate darüber entscheiden, ob man auf der Regierungsbank oder denen der Opposition sitzt. Selbst wenn diese Minireform erneut verfassungswidrig sein sollte, dauert eine erneute Verfassungsbeschwerde lange genug – so die Hoffnung der Koalitionäre – das ihnen bis dahin der Vorteil bei den Überhangmandaten erhalten bleibt. Es geht nicht um Fairness in der Demokratie, sondern um den Machterhalt.
Photo: Rolf van Melis, via pixelio.de
Wahlrechtsreform ist und bleibt Mogelpackung.
“Die Gesetzesbegrüdung erweckt den Eindruck, das negative Stimmgewicht weitgehend zu beseitigen – wenn man das anchrechnet, sprechen die Zahlen aber eine andere Sprache.” Friedrich Pukelsheim, Augburger Mathematiker
Spiegel 27 vom 4. Juli 2011 S. 16