Seit Beginn des Jahres können auch Mitglieder der privaten Krankenkassen von Arzneimittel-Rabatten profitieren. Die Gründung der Zentralen Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) macht dies für Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich.
Bei ZESAR handelt es sich um eine Institution, die der PKV-Verband gemeinsam mit dem Beihilfeträger in Bund und Ländern eingerichtet hat, um Arzneimittelrabatte für private Krankenversicherungen und Beihilfestellen gegenüber der Pharmaindustrie geltend zu machen. Der Gründungszweck des Unternehmens geht auf § 2 des “Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG)” vom 22.12.2010 zurück.
Die Aufgaben von ZESAR
So funktioniert das System von ZESAR: Nachdem die Versicherten den vollen Preis für die Medikamente in der Apotheke entrichtet haben, reichen sie wie üblich das betreffende Rezept bei der Versicherung bzw. dem Beihilfeträger zur Erstattung ein. ZESAR übernimmt die Arzneimitteldaten von den Beihilfeträgern sowie den PKV-Unternehmen, die anspruchsberechtigt sind. Des Weiteren adressiert das Unternehmen Rechnungen an die Hersteller der Arzneimittel. In diesen wird der gesetzliche Herstellerrabatt in Höhe von 16 Prozent eingefordert. Am 18. März 2011, vier Monate nach Verabschiedung des korrespondierenden Gesetzes, wurden bereits die ersten Rechnungen an die Pharmaunternehmen verschickt.
So kommen die Rabatte bei den Anspruchsberechtigten an
Im Anschluss an die Überweisung der Rabattgelder an die Krankenversicherungen und Beihilfestellen, kommen die Rabatte in Form von gesenkten Prämien bei den Versicherten und Beihilfeberechtigten an. Alternativ können die Rabatte zur Stabilisierung der Prämien eingesetzt werden. Laut Branchenangaben wird erwartet, dass die Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten etwa 300 Millionen Euro pro Jahr an Rabatten wieder hereinholen wird.
Das System scheint zu funktionieren. Die Zeitschrift PKV publik berichtete bereits in ihrer April-Ausgabe, dass die ersten Erstattungen eingegangen seien. Demnach sollen noch im Jahr 2011 sämtliche anspruchsberechtigten Stellen in der Lage sein, Rabattansprüche über
ZESAR an die Pharmahersteller zu richten.
Worauf die Versicherten achten sollten
Versicherte sollten darauf achten, dass der behandelnde Arzt bei der Rezeptausstellung das standardisierte blaue Formular verwendet. In gleichem Maße ist es wichtig, dass die Versicherten im Rahmen ihres nächsten Apothekenbesuchs das ausgestellte Rezept mit dem aufgebrachten Kennzeichen des Apothekers erhielten. Handgeschriebene Rezeptangaben könnten häufig von den PKV-Versicherungen und Beihilfestellen nicht mehr in angemessener Form entziffert werden.
Grundlegende Kosten für Private Krankenversicherungen sind hier zu finden.
Photo: Gerd Altmann, via pixelio.de
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