Private Krankenversicherung: Kündigung nicht möglich bei Nichtzahlung

Die Anzahl der privat Krankenversicherten, die keine Beiträge entrichten steigt an. Im Jahr 2007 bestand die Möglichkeit einer Kündigung durch die private Krankenversicherung, wenn über mehrere Monate keine Beiträge entrichtet wurden.Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sowie die Verbraucher, die fleißig Beiträge bezahlen, kommen für die Nichtzahler auf. Das Gesetz zur Stärkung des

Die Anzahl der privat Krankenversicherten, die keine Beiträge entrichten steigt an. Im Jahr 2007 bestand die Möglichkeit einer Kündigung durch die private Krankenversicherung, wenn über mehrere Monate keine Beiträge entrichtet wurden.Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sowie die Verbraucher, die fleißig Beiträge bezahlen, kommen für die Nichtzahler auf. Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, dass man ein Versicherungsunternehmen nicht kündigen kann, wenn der Versicherte über längere Zeit keine Beiträge zahlt. Heutzutage können die Nichtzahler nicht mehr durch die private Krankenversicherung gekündigt werden. Nur die Leistungen können runter gesetzt werden. D.h. wenn der Versicherte über längere Zeit keine Beiträge bezahlt, kann die Leistung auf die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt werden. Gesetzliche Mindestleistungen stören den privat Krankenversicherten Nichtzahler kaum. Denn die Anzahl der Nichtzahler nimmt permanent zu.

Immer mehr Versicherte der privaten Krankenversicherung zahlen nicht

88.500 Krankenversicherte einer privaten Krankenversicherung waren im Jahr 2010 mit sechs Monatsbeiträgen in Verzug mit der Beitragszahlung. Diese Versicherten zahlten auf Dauer keine Beiträge. Die Beitragszahler müssen für die Nichtzahler einstehen. Der PKV-Verband teilte diese Informationen im aktuellen Rechenschaftsbericht mit, welcher auf der Webseite des PKV-Verbandes ersichtlich ist. Der PKV-Verband ist gegen die Regelung, dass die fehlenden Beiträge auf die zahlenden Versicherten abgewälzt werden. Somit muss die PKV derzeit Leistungen bezahlen, die vor der Gesetzesänderung durch Sozialhilfeträger gezahlt wurden. Die private Krankenversicherung erleidet dadurch finanzielle Einbußen. Aufgrund dessen wünscht sich der PKV-Verband eine Änderung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kommentare

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  1. “liebe” homoökonomiküsse !!! – am besten erschießt ihr die “nicht zahler” – eure vorfahren hatten noch autos wo sie menschen reinsperrten und dann durch den wald fuhren….

    als ich mal 6.000 dm (brutto) hatte haben die “versicherungsverteter” mir die bude eingerannt – ich könnt ja soooo viel GELD sparen!!! – raus aus der solidarität !!!! – ich habs NICHT gemacht und damalz schön die höchstbeiträge gezahlt. ich kenn das noch von früher: arbeiter müßen in die AOK – angestellte können wählen. in guten wie in schlechten zeiten: ich bin “bamer-kunde” ( ca. 25j)

    (http://www.readers-edition.de/2011/07/22/krankenversicherungbarmer-ohne-zusatzbeitraege/)

    15jahre später brauchte ich 4! bandscheibenop – danke BAMER & danke solidarität !!

    so, und was macht ihr privatversicherten “sesselpupser” wenn eure bandscheiben für “die firma” durchgessen sind? – sozial verträglichen selbstmord?