Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze, auch bekannt unter der Bezeichnung Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind wichtige Entgeltgrenzen in der Sozialversicherung Deutschlands. Während die Beitragsbemessungsgrenze sich sowhl auf die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung bezieht und damit die maximalen Versicherungsbeiträge beeinflusst, bezieht sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze ausschließlich auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse oder eben, eine Befreieung von der Versicherungspflicht vorausgesetzt, den Wechsel in die Private Krankenversicherung.
Beitragsbemesungsgrenze Krankenversicherung 2012
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, bis zu welchem Bruttoeinkommen der allgemeine Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent als Krankenversicherungsbeitrag angerechnet wird. Mit der neuen Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung 2012 ergibt sich ein neuer maximaler Beitragssatz für 2012.
Zudem ändert sich sowohl der Eigenanteil des Versicherten am Krankenversicherungsbeitrag ( Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent ) als auch der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung ( 7,3 Prozent ). Der neue maximale Arbeitgeberzuschuss ändert sich analog auch für die Private Krankenversicherung. Konkret bedeutet die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2012 einen Mehrbeitrag für Arbeitnehmer von 9,22 Euro und für Arbeitgeber von 8,22 Euro.
Da sich der maximale Beitrag zum PKV Basistarif am Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung orientiert, ergibt sich ab 2012 ebenfalls ein neuer maximaler KV-Beitrag für den Basistarif von 313,65 Euro pro Monat.
Versicherungspflichtgrenze & Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012
Die Einkommensgrenzen werden vom Bundeswirtschaftsministerium jährlich neu festgelegt und orientieren sich dabei an der Einkommensentwicklung in Deutschland. Im Durchschnitt sind die Einkomen in Deutschland leicht gestiegen, so dass nun auch die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 steigen werden. Anders als die BBG regelt Jahresarbeitsentgeltgrenze lediglich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eben die Befreiung von derselben. Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann entweder die Mitgliedschaft in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beantragt oder ein Wechsel in die Private Krankenversicherung vollzogen werden.
Der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet vor allem für einkommensstarke Bürger einen weiteren Anstieg des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags. Da der Beitrag in der PKV nicht von der Einkommenshöhe bestimmt wird, kann sich ein Wechsel in die Private Krankenversicherung in 2012 lohnen. Allerdings sind Beitragserhöhungen auch in der PKV zu erwarten. Desweiteren warnt die Stiftung Warentest vor einem unüberlegten Wechsel in die PKV besonders bei einkommensschwachen Selbständigen. So empfiehlt die Finanztest den Wechsel in die PKV lediglich für alleinstehende Angestellte oder Beamte.
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