Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Klagen gegen den Rettungsschirm für Griechenland und die Errichtung des EFSF

Das Bundesverfassungsgericht hat zu den beiden Verfassungsbeschwerden am 7. September sein Urteil gesprochen. In der Sache hat es die beiden Klagen mit sieben zu einer Stimme abgewiesen. Jedoch wurden fünf Grundsätze dem Urteil vorangestellt, die für die Bundesregierung sowie den Bundestag bei zukünftigen finanzpolitischen Entscheidungen als Richtschnur einzuhalten sein werden.