“Bei Ausbruch der Krise hat sich die Entstehung großer makroökonomischer Ungleichgewichte, einschließlich starker und anhaltender Divergenzen in der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit, für die Europäische Union und insbesondere für den Euro als sehr nachteilig erwiesen. In den Jahren vor der Krise haben niedrige Finanzierungskosten eine Fehlallokation von Ressourcen, oft für weniger produktive Verwendungszwecke, befeuert und so in einigen Mitgliedstaaten ein auf Dauer nicht tragfähiges Konsumniveau sowie Immobilienblasen und das Auflaufen von Inlands- und Auslandsschulden alimentiert. Aus diesem Grund ist es wichtig, ein neues strukturiertes Verfahren zu entwickeln, um nachteilige makroökonomische Ungleichgewichte in jedem einzelnen Mitgliedstaat zu verhindern und zu korrigieren.” ebenda”Europa 2020 enthält eine ambitionierte und umfassende Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum der EU-Wirtschaft. Vor dem Hintergrund der Krise wird die Beseitigung der Schwächen Europas bei der Überwachung makrofinanzieller und struktureller Herausforderungen dabei neu in den Fokus gerückt. Angesichts der tiefen wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen im Euroraum und deren Auswirkungen auf die einheitliche Währung fordert Europa 2020 die Entwicklung eines spezifischen politischen Rahmens, damit der Euroraum allgemeinere makroökonomische Ungleichgewichte angehen kann.2 Unter diesem Aspekt ist ein gesetzlich verankerter Mechanismus erforderlich, um die Ursachen makroökonomischer Ungleichgewichte zu überwachen und gegebenenfalls angemessene Korrekturmaßnahmen zu gewährleisten. Die notwendige Verknüpfung zwischen präventiven und korrektiven Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, um schmerzhafte wirtschaftliche Anpassungen, die bei einem Ausufern von Ungleichgewichten erforderlich werden, zu vermeiden.” ebenda
Konsultation mit der Öffentlichkeit?
“Vor dem Hintergrund der beispiellosen Krise hat die Kommission über die Notmaßnahmen zur Bewältigung der unmittelbaren Anforderungen hinaus rasch mit einer ehrgeizigen und doch realistischen Reformagenda reagiert. Enthalten war diese in zwei Mitteilungen an das Europäische Parlament und den Rat, die am 12. Mai bzw. 30. Juni 2010 vorgelegt wurden. Indem die Kommission öffentliche Rechtsdokumente als Kommunikationsweg wählte, wollte sie vor allem ihre Verpflichtung auf den Dialog mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und allen anderen interessierten Kreisen unter Beweis stellen, während sie zugleich konkrete Maßnahmen vorschlug.” ebenda
“Die Kommission leistete mit den vorgenannten Mitteilungen einen Beitrag zu den Arbeiten der Arbeitsgruppe “Wirtschaftspolitische Steuerung”, die vom Europäischen Rat im März unter dem Vorsitz des Präsidenten des Europäischen Rates eingesetzt wurde. Die Arbeitsgruppe bestätigte, dass Ungleichgewichte insbesondere für Mitglieder des Euroraums ein besonderes Problem darstellen. Es wurde anerkannt, dass makroökonomische Entwicklungen anhand einer begrenzten Zahl von Schlüsselindikatoren insbesondere mittels eines Warnmechanismus gründlicher überwacht werden müssen. Allgemein wurde vereinbart, dass die makroökonomische Überwachung Hand in Hand mit der haushaltspolitischen Überwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfolgen sollte. Die Arbeiten der Arbeitsgruppe wurden vom Europäischen Rat genau verfolgt. Erste Orientierungen enthielten die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni, der sich auf die Entwicklung eines Scoreboards zur frühzeitigen Erkennung nicht mehr tragbarer oder gefährlicher Trends verständigte. In seinen Schlussfolgerungen vom 16. September 2010 begrüßte der Europäische Rat die Entwicklung eines neuen Rahmens für die Überwachung der Wirtschaftspolitik zur Überwachung und rechtzeitigen Korrektur unhaltbarer Unterschiede und Ungleichgewichte in der Wettbewerbsfähigkeit.” Ebenda
“Der Mechanismus zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte besteht insgesamt aus zwei Verordnungsvorschlägen. Im ersten Vorschlag wird das Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht (Excessive Imbalance Procedure – EIP) skizziert, während beim zweiten Vorschlag die zugehörigen Durchsetzungsmaßnahmen im Mittelpunkt stehen. Die beiden Vorschläge werden in dieser Begründung nacheinander erläutert.” Ebenda
“Das EIP ist eine vollkommen neue Komponente im Verfahren der wirtschaftspolitischen Überwachung. Es umfasst die regelmäßige Bewertung von Ungleichgewichtsrisiken, einschließlich eines Warnmechanismus, kombiniert mit Regeln, die bei nachteiligen makroökonomischen Ungleichgewichten über die Haushaltspolitik hinaus Korrekturmaßnahmen ermöglichen. Das EIP gilt für alle Mitgliedstaaten. Am Anfang der Überwachung steht ein Warnmechanismus, mit dessen Hilfe Mitgliedstaaten mit möglicherweise problematischen makroökonomischen Ungleichgewichten ermittelt werden sollen. Der Warnmechanismus umfasst ein “Scoreboard” (Artikel 3), das durch eine Bewertungsanalyse ergänzt wird. Das Scoreboard soll transparent, relativ einfach und ökonomisch begründet sein. Zu diesem Zweck soll ein Satz von Indikatoren die rechtzeitige Erkennung von Ungleichgewichten in verschiedenen Teilen der Wirtschaft sicherstellen. Der Indikatorensatz sollte so breit angelegt sein, dass er alle denkbaren Arten größerer Ungleichgewichte erfasst und sensibel genug ist, um Ungleichgewichte frühzeitig aufzudecken. Das Scoreboard wird mehrere Indikatoren für jeden Mitgliedstaat umfassen. Für jeden Indikator werden Warnschwellen festgelegt und im Interesse der Transparenz und der Rechenschaftspflicht bekanntgegeben. Bei manchen Indikatoren werden die Schwellenwerte symmetrisch sein; sie werden sowohl zu hohe als auch zu niedrige Werte der Variablen anzeigen. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass die Indikatoren weder als Ziele noch als Instrumente der Politik aufzufassen sind. So kann ein Leistungsbilanzdefizit von 3 % in einem konvergierenden Land mit hohem Investitionsbedarf durchaus für akzeptabel befunden werden, nicht jedoch in einem weiter entwickelten Land mit rasch alternder Bevölkerung. Die Schwellenwerte sollten also als Richtgrößen für die Bewertung gesehen, jedoch nicht mechanisch ausgelegt werden; sie sollten durch eine ökonomische Beurteilung und länderspezifischen Sachverstand ergänzt werden.” ebenda
“Um die Funktionsweise des Warnmechanismus vollkommen transparent zu machen, wird die Kommission die zum Scoreboard gehörenden Indikatoren, ihre jeweiligen Werte und die ihnen zugrundeliegende Methodik in einem gesonderten Dokument veröffentlichen. Die Zusammensetzung des Scoreboards könnte sich mit der Zeit ändern, je nachdem, wie sich die Risiken für die gesamtwirtschaftliche Stabilität wandeln oder die Datenverfügbarkeit fortentwickelt. Zu den möglichen Indikatoren würden höchstwahrscheinlich sowohl außen als auch binnenwirtschaftliche Variablen gehören. Messgrößen der Zahlungsbilanzposition (z.B. Leistungsbilanzsalden und Auslandsverschuldung) sowie der preislichen oder Kostenwettbewerbsfähigkeit (z.B. reale effektive Wechselkurse) würden die Erkennung außerwirtschaftlicher Ungleichgewichte erleichtern. Die Verwendung binnenwirtschaftlicher Indikatoren (z.B. private und öffentliche Verschuldung) ist gerechtfertigt, da außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten zwangsläufig binnenwirtschaftliche Ungleichgewichte gegenüberstehen. Doch auch für sich genommen ist die Überwachung binnenwirtschaftlicher Indikatoren zu rechtfertigen, da sich binnenwirtschaftliche Ungleichgewichte insbesondere über finanzielle Ansteckungseffekte auch auf andere Mitgliedstaaten auswirken können. Zusammengenommen würden diese Indikatoren den Analysebedarf für eine erste Einschätzung etwaiger Ungleichgewichte großteils decken.” Ebenda
Es wird weiterhin von Empfehlungen gesprochen doch de facto kommt es Weisungen gleich. Griechenland ist mithin das Testbed für ein solches Verfahren. Die Griechen müssen das erleiden, was der Bevölkerung der anderen Krisenstaaten noch bevorsteht. Wie heißt es so schön bei Goethes Erlkönig: ” Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt.”[1] Das Kind in den Armen der selbsternannten Retter dürfte die EU sein.
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