Was ist der Kreditschöpfungsmultiplikator?

In der Öffentlichkeit schwirren im Zuge der Regulierung der Banken die Eigenkapitalunterlegungsquoten immer wieder durch die Presse. Oftmals sind die Erklärungen, die man in Wirtschaftslexika findet nicht sehr erleuchtend. Darum hier ein Versuch es dem einfachen Bürger etwas verständlicher zu machen. Buchgeldschöpfung und Liquiditätsreserve Werden bei einer Geschäftsbank Bargeldeinlagen getätigt

In der Öffentlichkeit schwirren im Zuge der Regulierung der Banken die Eigenkapitalunterlegungsquoten immer wieder durch die Presse. Oftmals sind die Erklärungen, die man in Wirtschaftslexika findet nicht sehr erleuchtend. Darum hier ein Versuch es dem einfachen Bürger etwas verständlicher zu machen.

Buchgeldschöpfung und Liquiditätsreserve

Werden bei einer Geschäftsbank Bargeldeinlagen getätigt ” sprich jemand zahlt 100 Euro auf sein Bargeldkonto ein ” dann kann dieses Geld zu einem bestimmten Prozentsatz z.B. 95 Prozent als Kredit ausgeliehen werden. Im Durchschnitt rechnet die Geschäftsbank dann aufgrund von Erfahrungswerten mit einem durchschnittlichen Bargeldbedarf von 5 Prozent der gesamten Bargeldeinlagen, um die laufenden Abhebungen und Einzahlungen bedienen zu können. Soweit die einfache Form.

Die 95,- Euro können jetzt als Kredit mit einem Zinssatz von beispielsweise 5 Prozent für eine bestimmte Dauer ausgereicht werden. Aus der Differenz zwischen Zinssätzen für ein Bargeldkonto meist nahezu Null und dem 5 Prozent ergibt sich dann der (Brutto-)Ertrag der Bank aus dem Kreditgeschäft. Kommt es kurzfristig zu einem höheren Geldbedarf bei der Bank kann sie sich diesen in der Regel am Interbankmarkt für einen geringen Zinssatz (z.B. dem Libor-Zinssatz) ausleihen.

Wenn man aber den abgeschlossenen Kreditvertrag weiterverkaufen kann, dann stellt sich die Angelegenheit sehr viel günstiger für die Bank dar. Man kann zum Beispiel im Zuge einer Verbriefung von Kreditverträgen diese an einen anderen Käufer weiterveräußern. Vielleicht muss man ihm hierfür neben den 5 Prozent noch einen kleinen Zinsausschlag bieten, z.B. 0,1 Prozent, aber man kassiert noch eine Vermittlungsgebühr von beispielsweise 0,2 Prozent der Kreditsumme, d.h. man erhält dem Barwert des Kreditvertrags, als Einmalzahlung zurück. Je nachdem verkauft man diesen Kreditvertrag an einen dritten z.B. eine Lebensversicherung weiter, die diesen plus Zinsertrag bis zur Fälligkeit hält. Aus dem Verkauf des Kreditvertrags Der Gewinn für die Bank aus dieser Transaktion beträgt mithin 1 Euro aufgrund der Vermittlungsgebühr.

Nachdem die 95,- Euro plus 1,- Euro Gewinn an die Bank zurückgeflossen sind, kann sie diesen Betrag vermindert um beispielsweise Prozent wegen der Finanzreserve im Falle eines Zahlungsausfalls wieder ausleihen. So lässt sich rekursiv immer mehr Buchgeld schöpfen, wenn die Kreditverträge der Banken an Dritte weiterveräußert werden können. Würden beispielsweise 5 Prozent Eigenkapitalunterlegung für den Fall eines Kreditausfalls aufgrund einer Regulierung der Banken hinterlegt werden müssen, dann könnte die Bank am Ende rund das 18,9fache der ursprünglichen Summe immer wieder ausleihen und weiterverkaufen. Bei jeder dieser Kreditvergaberunden würden dann die Vermittlungsgebühren in Höhe der ausgeliehenen Summe fällig und die Profitabilität steigt entsprechend proportional zum Kreditschöpfungsmultiplikator an. Wird dagegen die Eigenkapitalunterlegung von 5 auf 10 Prozent angehoben, dann sinkt der Kreditschöpfungsmultiplikator auf rund 9, d.h. sinkt um mehr als die Hälfte. Mithin bestimmt die Eigenkapitalunterlegung entscheidend die Kreditschöpfungsmöglichkeiten der Bank.

Zum anderen sinkt die Möglichkeit Verluste bei Kreditausfällen auszugleichen umgekehrt proportional mit der Höhe des Kreditmultiplikators. Es verwundert daher nicht, dass über diesen Prozentsatz der Eigenkapitalunterlegung heftig zwischen den Vertretern der Finanzindustrie insbesondere den Banken und der Bankenaufsicht als Vertreter der Gesellschaft gestritten wird. Kommt es zu hohen Kreditausfällen, die die Eigenkapitalunterlegung der Bank überschreiten, ist die Bank de facto insolvent, d.h. pleite. Mithin bestimmt die Eigenkapitalquote die Höhe der Haftungssumme der Bankeigentümer im Falle einer Finanzkrise. Wenn dann die Politik eine Bank nicht insolvent gehen lassen will, um die Anleger vor dem Verlust ihrer Einlagen zu schützen, dann haftet quasi der Staat, d.h. am Ende dessen Steuerzahler, mindestens für die Kreditausfälle die aus dem Eigenkapital der Bank nicht abgedeckt werden können. Es kommt zu dem Bail-out der Bank und zugunsten ihrer Eigentümer und zu Lasten der Steuerzahler.

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