FDP-Rettung durch “Steuersenkung” zur Bundestags-Wahl in 2013?

Sowohl die “Christlichen” als auch die “Liberalen” sind sich im Klaren, dass sie die weitere Umverteilung nach oben und Selbstbedienung durch Kopfprämien in der Kranken- und Pflegeversicherung am besten gemeinsam fortführen können. Auch die allmähliche Ausdünnung der Rentenversicherung über diverse Kürzungsfaktoren zur Fortführung der steuerlichen Umverteilung nach oben ist so

Sowohl die “Christlichen” als auch die “Liberalen” sind sich im Klaren, dass sie die weitere Umverteilung nach oben und Selbstbedienung durch Kopfprämien in der Kranken- und Pflegeversicherung am besten gemeinsam fortführen können. Auch die allmähliche Ausdünnung der Rentenversicherung über diverse Kürzungsfaktoren zur Fortführung der steuerlichen Umverteilung nach oben ist so am besten zu machen.Aber dafür muss man der FDP mit ihrem einzigen Merkmal als “Steuersenkungs-Partei” auch wenigstens eine Mini-Steuersenkung zugestehen, und zwar pünktlich zur Bundestagswahl im Herbst 2013. Dies wollte der CDU-Stratege und Fraktionschef Volker Kauder mit seiner Kanzlerin Angela Merkel. Auch Finanzminister Schäuble musste den Kuhhandel akzeptieren, und daher gelobte er jetzt gemeinsam mit dem neuen arglos erscheinenden FDP-Vizekanzler Rösler eine termingerechte Steuersenkung. Sie kündigten an, “die Bürger zum 1. Januar 2013 um bis zu sieben Milliarden Euro entlasten zu wollen” (sh. “Finanzpolitik: Schäuble und Rösler wollen 2013 die Steuern senken“, maerkischeallgemeine.de, 21.10.2011). In der Märkischen Allgemeinen heißt es im Titel weiter “Seehofer ist verärgert, weil der Plan mit ihm nicht abgesprochen wurde”. Der Deal steht also arg auf der Kippe. Am Ende des Artikels antwortete Brandenburgs gemäßigt linker Finanzminister Helmut Markov (Linke) wie folgt auf die Frage:

MAZ: Ist die von Schäuble und Rösler vorgeschlagene Steuersenkung gerecht?

Helmuth Markov: Nein, die Pläne sind sogar ungerecht, weil sie nicht gegenfinanziert sind. Ohne Gegenfinanzierung gehen Steuersenkungen meist zulasten der sozial Schwachen, da in der Folge oft Sozialleistungen gestrichen werden Es müssen der Grundfreibetrag erhöht, der Mittelstandsbauch abgebaut und der Spitzensteuersatz angehoben werden.

In der Tat könnten Schäuble und Rösler die sieben Milliarden Euro zur Beseitigung des Steuer-Bauches komplett gegenfinanzieren, wenn sie für sich, ihre Parteifreunde und ihre Großspender auch nur zurückkehrten zum Spitzensteuersatz der Wirtschaftswunderjahre oder zu den 53% plus Soli vor der Umverteilung nach oben durch den Kanzler der Bosse und seinen rosa-grünlichen Tross, denn gerade zur Finanzierung dieser Absenkung wurde der Steuerbauch eingeführt. Allein durch diese Absenkung sind schon nach dem Stand des Jahres 2004 Steuerausfälle entstanden von 12 bis 14 Milliarden Euro jährlich.

So schreibt z.B. Fred Schmid vom Institut isw sozial-ökologische wirtschaftsforschung im isw-Konjunkturbericht 02/2004 unter der Überschrift: “Steuerschwund wegen Privilegien für Unternehmen und hohe Einkommen ” Zu den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung” und unter isw-muenchen.de:

Die Senkung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent bedeutet pro Jahr einen Steuerausfall von rund 12 bis 14 Milliarden Euro gegenüber dem früheren Höchstsatz.

Und sogar die Grünen könnten mit ihren äußerst bescheidenen Forderungen bei einer realistischen Berechnung schon die sieben Milliarden Euro zusammenbringen. Dazu heißt es bei der dpa:

Eine Erhöhung auf 45 Prozent brächte 2,4 Milliarden Euro mehr im Jahr, eine Erhöhung auf 49 Prozent sogar ein Plus von 6,3 Mrd. Euro

(Sh. “Finanzen ” Grüne wollen in Finanzpolitik mehr Realitätssinn zeigen”, dpa/abendzeitung-muenchen.de, 27.8.2011.)

Aber wenn man dieses Geld wirklich den Klein- und Normalverdienern zugutekommen lassen wollte, dann sollte man es nicht für Steuersenkungen verwenden, sondern  zur teilweisen Steuerfinanzierung der übermäßigen Sozialbeiträge für die Arbeitnehmer nach dem erfolgreichen skandinavischen Vorbild. Vor allem sollten diese “Mittelschichts-Wohltäter” die Beitragsbemessungsgrenzen zugunsten ihrer bestbezahlten “Mittelstands”-Meinungsmacher und sonstigen Best-”Verdiener” aufheben, denn diese Deckelungen führen auf Kosten der normalen Arbeitnehmer zu Grenz-Abgabensätzen für Steuern und Arbeitnehmer-Sozialbeiträge von nahezu 55 Prozent (plus 20 Prozentpunkte für die Arbeitgeberbeiträge), während andere mit einigen hunderttausend Euro Jahreseinkommen noch bei 44 Prozent liegen.

All diese Berechnungen bleiben aber weit hinter den Möglichkeiten eines sozialen Rechtsstaates zurück, denn mit der Steuerquote von 22,6% des Bruttoinlandsprodukts und einer Gesamt-Abgabenquote von 37,0% liegt Deutschland weit hinter den meisten EU-15-Staaten. Auf Deutschland folgten bei der Steuerquote im Jahre 2009 nur noch Griechenland mit 19,4% und Spanien mit 18,6%!  Dänemark mit seiner überwiegenden Steuerfinanzierung liegt z.B. bei 47,2%, Schweden bei 35,1%, Großbritannien bei 27,5% (sh. bundesfinanzministerium.de, Monatsbericht Oktober 2011, Tabellen 15 und 16).  Zu den Zusammenhängen siehe auch die Tabelle “Staatseinnahmen” und weitere Erläuterungen unter http://www.rossaepfel-theorie.de/Staatsquote.htm.

Allein mit der Steuerquote von Großbritannien hätte Deutschland schon Steuer-Mehreinnahmen von 5% des Bruttoinlandsprodukts, das in den Jahren 2008 und 2010 bei ca. 2.500 Milliarden  Euro lag (http://wko.at/statistik/eu/europa-wirtschaftsleistung.pdf), also von 0,05 * 2500 = 125 Mrd. Euro. Schon damit ließe sich der soziale Rechtsstaat so verwirklichen, wie es nach dem Grundgesetz zu erwarten ist, wenn man nicht alles verzockt oder nach oben umverteilt.

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  1. Hallo Geierschreck, ich finde es okay, wenn Unternehmen und Unternehmer höhere Steuer bezahlen. Da ich selbst ein Unternehmer mit 10 Mitarbeitern und eine GmbH führe, habe ich bereits im Laufe des Geschäftsjahres mein Gehalt bezogen, meinen Firmenwagen gefahren und die mir gehörende Immobilie an die GmbH vermietet. Mit dem was ich mir für die Zukunftssicherung erarbeitet habe, kann ich getrost nach vorn schauen und bin daher auch bereit, einen höheren Steuersatz zu zahlen als er zurzeit angewendet wird. Ich kenne allerdings auch Unternehmer die den Hals nie vollbekommen aber auch die, die so denken wie ich. Im deutschen Steuerreicht gibt es den Verlust- und den Gewinnvortrag. Während der Verlustvortrag (abhänging von der Höhe) mehr oder weniger unbegrenzt gilt, ist der Gewinnvortrag lediglich mit dem Ergibnis des folgenden Geschäftsjahres zu verechnen. Dies Verrechungsmöglichkeit sollte für kleine bis mittlere Unternehmen ausgedehnt werden. Als Beispiel: meine GmbH hatte 2009 einen Gewinn von EUR 180.000,00 und 2010 einen Verlust von EUR 110.000. Die Differenz von EUR 70.000,00 konnte nicht verrechnet werden. Im Klartext: Bei etwas mehr Steuergerechtigkeit zahle ich gern mehr Steuern. Denn der Gewinn aus meiner GmbH ist für mich nur ein Zubrot, aber nicht lebensnotwendig.