Der Vorstand des Vereins teilt mit, dass das von Ex-Mitglied Günter Klefenz losgetretene Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand mit dem 15.08.2011 eingestellt worden war.
Mit dem 01.11.2011 wurde nun auch die von Klefenz gegen den Einstellungsbescheid eingelegte Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen.
Wir können uns nun wieder ausnahmslos den wichtigen Dingen des Lebens zuwenden: Dem Kampf um eine Entschädigung für die Überlebenden bundesdeutscher Kinder- und Jugendheimhöllen, die diesen Namen verdient hat und uns gerecht wird.
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