Rettungsassistentengesetz

Neues Rettungsassistentengesetz: Lücken, Streit und Kompromisse

Seit 2008 verhandelte und stritt eine Expertenkommission über die Einzelheiten und Leitlinien des neuen Rettungsassistentengesetzes (RettAssG). Ende Oktober 2011 schlossen die Experten ihre Arbeit ab und übergaben die Ergebnisse ans Bundesgesundheitsministerium. Eine Veröffentlichung der Empfehlungen erfolgte nicht.

Insider schätzen, dass mit dieser Vorlage das Ministerium kaum in der Lage sein wird, einen nachhaltigen Gesetzentwurf zu erarbeiten

Insider schätzen, dass mit dieser Vorlage das Ministerium kaum in der Lage sein wird, einen nachhaltigen Gesetzentwurf zu erarbeiten

Zwischenzeitlich sickern immer mehr Informationen durch, wonach das Arbeitsergebnis auch nicht in allen Punkten wirklich präsentabel ist. Die Vorschläge scheinen demnach mühsam totverhandelte Kompromisse zu sein. Insider schätzen, dass mit dieser Vorlage das Ministerium kaum in der Lage sein wird, einen nachhaltigen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Genau das könnte dem Gesetzgebungsvorhaben zum Verhängnis werden.

Schwierigkeiten bereitete vor allen Dingen die Frage nach der Finanzierung. Die Experten machten jedenfalls keine Vorschläge zur Ausbildungsfinanzierung. „Der Titel ‚Arbeitsgruppe Finanzierung‘ war irreführend“, räumt Dr. Dr. Alexander Lechleuthner ein, der als Vertreter der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) der Expertenrunde beiwohnte. „Der Auftrag der AG beschränkte sich tatsächlich darauf festzustellen, was eine solche Ausbildung kosten wird.“ Woher das Geld kommen könnte, war nicht Aufgabe der Gruppe zu klären.

Ein weiterer Knackpunkt: die Frage nach den Regelkompetenzen der Rettungsassistenten.

Dass dieser Punkt hart umstritten war, ist schon länger bekannt. Das Ergebnis formuliert Dr. Dr. Lechleuthner unüberhörbar vorsichtig: „So wie ich das abschließend sehe, sieht der Kompromiss vor, die erweiterten Behandlungskompetenzen auf die Entscheidungen des ÄLRD zu gründen. Die Forderung nach erweiterten Regelkompetenzen fand einfach keine Mehrheit.“

Die Expertenkommission rettete sich in dieser heiklen Frage mit einem Kompromiss über die Ziellinie und empfiehlt damit im Grunde die Beibehaltung des schon bestehenden Flickenteppichs. Die Kompromissformel erzeugt damit allenfalls mehr Rechtssicherheit für die Ärztlichen Leiter, um Rettungsassistenten dauerhaft Behandlungsmaßnahmen übertragen zu können.

Im großen und ganzem bleibt die Notfallrettung in Deutschland eine Grauzone, was ich persönlich schade finde. In der Vergangenheit kam es öfters vor, das Rettungsassistenten entlassen bzw. Angezeigt wurden NUR weil sie einem Menschen das Leben gerettet haben und dabei sich irgendwelche Ärtze auf den Schlips getreten gefühlt haben, weil es in ihren kompetenz Bereich fällt.

Photo: Günter Richter, via pixelio.de

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