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PKV: Wer kann 2012 in die private Krankenversicherung wechseln?

Die private Krankenversicherung bietet gerade für Besserverdiener eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch steht nicht jedem Menschen der Weg in die private Krankenversicherung offen. Für einige Berufsgruppen ist der Wechsel in die PKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Eine private Krankenkasse bietet viele Vorteile. Wer kann wann und wie wechseln?

Eine private Krankenkasse bietet viele Vorteile. Wer kann wann und wie wechseln?

[Selbstständige und Freiberufler:
Selbstständige sowie auch Freiberufler können jederzeit, unabhängig von ihrem Einkommen, in die private Krankenversicherung wechseln. Gerade die private Krankenversicherung für Selbstständige bietet viele Vorteile. So können junge Selbstständige durch die Selbstbestimmung bei den Leistungen von deutlich niedrigeren Beiträgen profitieren.

Arbeitnehmer:
Arbeitnehmer können nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze 2012 von 50.850 Euro übersteigt. Erst dann können sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht lösen und in die PKV wechseln. Während dies bis 2009 noch in 3 aufeinander folgenden Jahren geschehen musste, reicht es seit der Gesundheitsreform, wenn das Jahresgehalt einmalig oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Gerade Gutverdiener haben hier in der PKV den Vorteil, dass sie bei einer geringen Leistungswahl deutlich geringere Beiträge als in der GKV zu zahlen haben. Benachteiligt sind hier lediglich Familien mit Kindern, da diese nicht wie in der GKV über die kostenlose Familienversicherung mitversichert werden können. Hier muss für jedes Mitglied ein eigener Beitrag entrichtet werden.

Beamte:
Für Beamte ist ein Wechsel in die PKV jederzeit möglich. Da sie keinen Arbeitgeberanteil, sondern die sogenannte Beihilfe als Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, ist die PKV zumeist auch der einzig lohnenswerte Weg. Die Zahlung der Beihilfe erfolgt nämlich nur für eine private Krankenversicherung, für eine gesetzliche Krankenversicherung müssen alle Kosten selbst übernommen werden. Je nachdem bei welchem Bundesland der Versicherte beschäftigt ist, liegt die Höhe der Beihilfe zumeist bei 50 Prozent des Beitrages zur PKV. Auch Ehepartner und Kinder erhalten Beihilfe. Hier liegt die Höhe bei 70 bzw. 80 Prozent.

Studenten:
Vor dem Studium hat jeder Student die Wahl zwischen einer privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung. Entscheidet sich ein Student für die PKV, so kann er diese jedoch auch erst nach Abschluss seines Studiums wieder verlassen. Liegt das Einkommen seiner beruflichen Tätigkeit danach über der Versicherungspflichtgrenze, so kann er sich erneut in der PKV krankenversichern.

Photo: Andrea Damm, via pixelio.de

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