RATGEBER

Frühling heißt: Hol dir dein Geld zurück!

Jedes Jahr schenken Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dem Fiskus Millionen an zu viel bezahlter Lohn- und Einkommensteuer. Dabei wäre es so einfach, sie zurück zu holen. Viele informierte BürgerInnen machen sich daher immer im Frühling an die Einkommensteuererklärung – oder wie es in Österreich heißt, Arbeitnehmerveranlagung.

Ob Jobwechsel, Ferialpraktikum oder Karenz: In vielen Fällen stellt sich erst am Ende des Jahres heraus, dass man zu viel Einkommensteuer bezahlt hat. In diesen Fällen ist es ganz einfach, das zu viel bezahlte Geld wieder auf das eigene Konto zu holen.

Doch oft wissen die Betroffenen von dieser Möglichkeit nicht, oder es erscheint ihnen zu kompliziert. Regelmäßig gibt es dagegen Informationsoffensiven, um den Menschen die Angst vor der Bürokratie zu nehmen.

Unter dem Titel “Hol dir dein Geld zurück” stellt zum Beispiel die Arbeiterkammer Wien Videos, einfache Anleitungen, aber auch detaillierte Informationen unter www.holdirdeingeldzurueck.at zur Verfügung.

Neben der Berechnung der tatsächlichen Steuerpflicht nach Jahresende gibt es in Österreich zudem die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben von der Steuer “abzuschreiben”. Darunter fallen beispielsweise Ausgaben für Weiterbildung (z.B. Bücher), Alimente und Personenversicherungen. Einen Steuerbonus gibt es außerdem für Wohnraumsanierung und Wohnraumschaffung.

Auch für Menschen die so wenig verdienen, dass sie gar keine Einkommensteuer zahlen, kann sich eine Arbeitnehmerveranlagung lohnen. Sie können sich einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückholen.

Also keine Angst vor den Formularen! Es lohnt sich fast immer und dauert auch nicht lange. Verschiedene Organisationen, wie die oben erwähnte Arbeiterkammer, bieten die nötige Unterstützung.

Link-Tipp: www.holdirdeingeldzurueck.at

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