Hier ist nicht von jenen Verbrechen die Rede, deren Tatbestände und Strafmaße im Strafgesetzbuch bestimmt sind, sondern von anderen millionenfachen Verbrechen gegen die Würde des Menschen, genauer gegen die Selbst-Bestimmtheit von Menschen. Diese Taten bedürfen auch nicht erst eines Gesetzes, um sie als Verbrechen bezeichnen zu können. Der Mangel ist daher nicht in der Benutzung dieses Begriffs zu suchen, sondern in der Mangelhaftigkeit des Strafgesetzbuchs und anderer Gesetze, einschließlich des Grundgesetzes. Noch gesteigert wird dieser Mangelzustand durch die Blindheit eines Großteils der Täter und der Opfer selbst, welche den Verbrechenscharakter der Taten nicht erkennen wollen.