Missbrauch mit Anti Diskriminierungsgesetz Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht und bei öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnissen sowie im zivilvertraglichen Bereich zu gewährleisten. Zusätzliche Rechte gegen Diskriminierungen wurden geschaffen und auch eine Durchsetzungmöglichkeit vor Gericht wurde verbessert. Für alle Arbeitgeber liegt die