Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze, auch bekannt unter der Bezeichnung Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind wichtige Entgeltgrenzen in der Sozialversicherung Deutschlands. Während die Beitragsbemessungsgrenze sich sowhl auf die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung bezieht und damit die maximalen Versicherungsbeiträge beeinflusst, bezieht sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze ausschließlich auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse