„Eindeutige“ Gesetze können stets nur den Versuch darstellen, einen jeweiligen Zweck mittels Sprache zu präzisieren. (Foto: Michael Rose/wikipedia)

Meinungsfreiheit oder Äußerungsfreiheit? Der Artikel 5 des Grundgesetzes

So, wie die Richterschaft und die Jurisprudenz reichlich bewiesen haben, dass es diesen an einer den Elementar-Freiheiten des Menschen entsprechenden Vorstellung zur vielbeschworenen „Menschwürde“ fehlt, so ist dies betreffend des Grundrechtsbegriffs „Meinungsfreiheit“ nicht anders. Das wundert nicht, denn „Meinungsfreiheit“ ist Teil der Menschenwürde. Doch der Reihe nach.

Landtagswahl im Saarland am 25. März 2012

Irreal und nicht auszurotten?

Die meisten Deutschen wundern sich über die Verbohrtheit mancher Zeitgenossen. Da gibt es beispielsweise welche, die ständig die Forderung „Freiheit im Netz“ oder den Begriff „Transparenz“ im Munde führen, selbst aber im Internet meist mit Phantasienamen auftreten. Auch gibt es inzwischen eine Partei, die ausdrücklich jede Änderung der „Grundrechte“ aus den Artikeln 1 – 19 des Grundgesetzes ablehnt, weil Änderungen doch stets zu Einschränkungen derselben geführt habe. Die selben Zeitgenossen erkennen aber nicht, dass ein wesentlicher Teil der Artikel 1 – 19 gar keine „Grundrechte“ und völlig gesetzesunbestimmte Begriffe enthält und weiter Elementar-Rechte von Bürger-Rechten nicht unterscheidet.

Gaucks wirre Weltvorstellung ist weder neu, noch veraltet, vielmehr immer noch aktuell. (Foto: Sebastian Hillig/flickr)

Gaucks Vorstellung zum Begriff „Freiheit“ – ein „summum malum“?

Rund vier Jahre bevor Joachim Gauck, ehemaliger Pastor(1) der mecklenburgischen Landeskirche, das erste Mal Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten war, hielt er eine Rede(2), die einen tiefen Einblick in seine krude Weltvorstellung und damit auch über seine Mitmenschen offenbarte. Gauck, der sich in dieser Rede u. a. „die Erinnerung, Vergegenwärtigung und Darstellung des Holocaust“ zum Thema gewählt hatte, behauptete, es gäbe Menschen – er nannte sie „Nichtreligiöse“ – denen etwas fehle: „Gott“.

Von der EU, den Deutschen und Griechen - Die Missachtung der Selbst-Bestimmtheit

Der Fluch der bösen Tat(en)

Die Begriffe das „Böse“ und der „Fluch“ gehören ins Reich des Mystik. Man kann aber beide in die Sprache der Realität, d. h. des Beobachtbaren überführen. Beispielsweise kann das „Böse“ als die Missachtung eigener oder fremder Selbst-Bestimmtheit und Selbst-Verantwortung begriffen werden und als „Fluch“ jenes, was die unvermeidlichen Folgen aus solcher Missachtung kennzeichnet.