Kürzlich wurde ein Strafantrag gegen einen Nervenarzt, wegen des Vorwurfs, Verstoß gegen § 278 StgB “Ausstellen von unrichtigen Gesundheitszeugnissen” in Karlsruhe, von der dortigen Staatsanwaltschaft abgelehnt. Der Antragsteller, ein 48-jähriger Mann, welcher seit einiger Zeit an Diabetes Typ II erkrankt ist und bereits an einigen, so genannten Folgeerkrankungen leidet, war