Wunschliste zum Jugendstrafvollzug

Wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, bedarf es für einen verfassungsmäßigen Jugendstrafvollzug einer gesetzlichen Grundlage. Die Gesetzgebungskompetenz liegt nach der Föderalismusreform bei den Ländern. Daraus resultierend ist ein Entwurf von neun Bundesländern entstanden, der erzieherisch ausgestaltet ist und die besonderen Anforderungen junger Menschen in den Mittelpunkt stellt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der