“Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten [...] zu verhüten”, so steht es im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches SGB VII § 1. Aber was ist mit Unfällen, die etwa zu Hause passieren? Dafür ist eine private Unfallversicherung nötig.