Zwar ist es nichts Neues, dass E-Mails von Polizei und Geheimdiensten mitgelesen werden können, denn seit 2004 sind die Telekomunikationsbetreiber dazu verpflichtet Ermittlern Abhörschnittstellen zur E-Mail-Kommunikation ihrer Kunden bereitzustellen, doch ist das neue Jahr und das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung und damit der quasi-Abschaffung der Unschuldsvermutung vielleicht der richtige Zeitpunkt, um