Was 1998 gesetzlich durch die Einfügung der Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz (GG) für eine akustische Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung begann und zum Großen Lauschangriff erweitert wurde, klang und war damals mit technischem Aufwand und teuren Geräten verbunden. Heute ist der Lauschangriff für jedermann möglich. Mit alten Billighandys kann zum einen der Aufenthaltsort eines Handybesitzers bestimmt werden, zum anderen können seine Gespräche problemlos aufgezeichnet werden.