Sexuelle Übergriffe: Bringt ein erweitertes Führungszeugnis tatsächlich Kinderschutz?
In dem gestern auf Readers Edition erschienenen Artikel von Marten J. Bruns wird über den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin berichtet, welcher ein um den Eintrag von Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen erweitertes Führungszeugnis vorsieht. Dieses soll nun alle Sexual-Delikte enthalten, d.h. auch Erstverurteilungen und Verurteilungen unter 90 Tagen Geldstrafe. Auf diesem Weg soll es potentiellen Arbeitgebern möglich sein, bereits verurteilte Sexualstraftäter als Mitarbeiter in kinder- und jugendnahen Bereichen auszuschließen. Ist das hinreichend?










