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2. März 2010 von Holger Finn
Fast wäre er wirklich noch wie geplant in Vergessenheit geraten, der große Todesanschlag auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl. Die Sonderkommission aufgelöst, der zum Jahrestag des erschütternden Ereignisses heraufbeschrorene “Streit um die Ermittlungen” (dpa) beigelegt, der Täter über alle Berge - so sah es aus. Zuletzt hatte der seinerzeit kurz vorm Weihnachtsfest von einem gesichtstätowierten Rechtsextremisten oder Rechtsradikalen mit einem Lebkuchenmesser spurlos überfallene Mannichl eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Passau zurückgezogen, in der er sich gegen deren Behauptung verwahrte, er habe “in einigen wesentlichen Punkten” zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Darstellungen zum Tatablauf und zur Herkunft der Tatwaffe abgegeben.
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11. November 2009 von Holger Finn
Acht Wochen drehte sich die Republik wie im Hamsterrad, was Uniform trug, suchte nach einem Riesen mit grüner Gesichtstätowierung, die gute alte Erzwingungshaft wurde wiedereingeführt und ein bayerischer Innenminister entdeckte eine neue Qualität rechtsextremer Gewalt, wo noch gar kein Täter gefunden war.
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3. April 2009 von Holger Finn
Das Bundesverfassungsgericht macht den Opfern des Anschlages auf den Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl neue Hoffnung darauf, dass der Täter bald gefunden werden kann. In einer Präzedenzentscheidung hat das Gericht gestern die Beschwerde zweier Kläger gegen die Operation Mikado abgelehnt, mit der die Betroffenen nachträglich hatten verhindern wollen, dass Ermittlungsbehörden ohne konkreten Tatverdacht auf Daten zugreifen können, um Tatverdächtige ausfindig zu machen.
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12. März 2009 von Holger Finn
Sie waren 50 Mann auf des beinahe toten Mannes Kiste, wie es im Seeräubergesang heißt, und sie suchten vergebens nach dem wahren Täter im Fall des beinahe ermordeten Passauer Polizeichefs Alois Mannichl. Konsequent sammelten die Fahnder der Sonderkommission vier Wochen nach der Tat Zigarettenkippen und Kleinteile am Tatort, konsequent folgten sie der von einer Nachbarin ausgedachten falschen Spur des “Schlangenmannes”, konsequent ließen sie unmittelbar nach dem Zuheilen der Stichwunde ein Gutachten über den Stichkanal anfertigen, konsequent fanden sie an der Tatwaffe zuerst “keine Spur von DNA” und Wochen später dann, wahrscheinlich nachdem die Waffe bei einer zünftigen bayerischen Brotzeit im Polizeipräsidium Verwendung gefunden hatte “eine Vielzahl von DNA-Spuren”.
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