Die Versicherungspflichtgrenze 2013, auch bekannt unter dem Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze, steigt im Vergleich zur Entgeltgrenze 2012 deutlich. Die vorläufigen Daten wurden kürzlich vom Bundesministerium bekannt gegeben. Da die Versicherungspflichtgrenze als Voraussetzung für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht, wird es für fest angestellte Arbeitnehmer schwieriger, von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung zu wechseln.